Düsseldorf Der DFB gilt nicht als Beschuldigter

Düsseldorf · "Societas delinquere non potest" - ein Unternehmen kann keine Straftaten begehen. Das gilt auch für eine Organisation wie den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Und deshalb laufen die Untersuchungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung nicht gegen den Verband, sondern gegen Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt. Der DFB legte entsprechend gestern auch Wert auf die Formulierung, er sei "nicht Beschuldigter des Verfahrens".

WM 2006: Steuerfahnder durchsuchen Zentrale des DFB
11 Bilder

Steuerfahnder durchsuchen DFB-Zentrale in Frankfurt

11 Bilder
Foto: dpa, brx fdt

Warum nicht gegen den damaligen Präsidenten des WM-Organisationskomitees (OK), Franz Beckenbauer, ermittelt wird, bleibt offen. In der Schusslinie stehen vor allem Zwanziger und Schmidt, weil sie die Steuererklärung unterschrieben haben, um die es bei dem Verdacht der Ermittler geht. Damit sind aber die anderen OK-Mitglieder nicht entlastet. Was Beckenbauer angeht: Wollten die deutschen Staatsanwälte und Steuerfahnder die Privaträume auch des Wahl-Österreichers durchsuchen, müssten sie einen Antrag auf Amtshilfe bei den Behörden im Nachbarland stellen.

Wie hoch mögliche Strafen ausfallen könnten, wenn den Ermittlungen eine Anklage mit anschließendem Prozess und Verurteilung folgen würde, hängt vor allem von der Höhe der Steuerhinterziehung ab. Der Bundesgerichtshof hat 2012 geurteilt, dass bei mehr als einer Million Euro hinterzogenen Steuern keine Bewährungsstrafe möglich ist (Aktenzeichen 1 StR 525/11). Ein besonders schwerer Fall, von dem die Ermittler jetzt ausgehen, liegt vor, wenn mindestens 100.000 Euro hinterzogen wurden. Ein solches Delikt verjährt nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft nach zehn Jahren. Dagegen kann man im Zusammenhang mit der WM 2006 niemanden mehr wegen möglicher Untreue und Korruption belangen. Beides ist nach fünf Jahren verjährt.

(gw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort