Betrug, Untreue und Geldwäsche Schweiz leitet Strafverfahren gegen die WM-Macher ein

Bern · Die Eidgenossen nehmen den Kaiser und seine Vasallen ins Visier: Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat im Skandal um die Vergabe der WM 2006 ein Strafverfahren gegen die deutschen Organisationsbosse um Franz Beckenbauer eingeleitet und Razzien durchgeführt.

Der Geldfluss vor der WM 2006
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Foto: ap

Die BA bestätigte am Donnerstag, dass das Verfahren bereits am 6. November 2015 eröffnet wurde. Zu Hausdurchsuchungen sei es allerdings erst am Donnerstag gekommen.

Es geht laut BA um den "Verdacht der Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung". Neben Beckenbauer werden die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der ehemalige -Generalsekretär Horst R. Schmidt beschuldigt. Dennoch gelte für alle Verdächtigen die Unschuldsvermutung.

Die BA bestätigte "Hausdurchsuchungen oder begleitete Editionen" an insgesamt acht Orten am Donnerstag. Dies sei in "enger Koordination und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Österreichs sowie Deutschlands und unterstützt vom Bundesamt für Polizei (fedpol)" geschehen. Zudem wurden laut BA "verschiedene Beschuldigte durch die Bundesanwaltschaft, oder im Auftrag der Bundesanwaltschaft einvernommen".

Zwanziger und Schmidt wissen von nichts

Beckenbauer, dessen Management sich auf SID-Anfrage nicht äußern wollte, drohen damit erstmals strafrechtliche Konsequenzen aus der WM-Affäre. Die "ungetreue Geschäftsbesorgung" wird im Schweizer Recht mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet, in besonderen Fällen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Bisher musste Beckenbauer "nur" Sperren durch die Sportgerichtsbarkeit fürchten. Da Beckenbauer aber keine Ämter mehr ausübt, würden ihn diese Strafen nicht treffen.

Zwanziger und Schmidt sind über die neuen Entwicklungen in der Affäre um die WM 2006 nach eigener Aussage nicht informiert. Beide sagten dem SID, dass sie davon "nichts wissen". Niersbach äußerte sich bis zum Nachmittag nicht. Schmidt gab zudem an, dass "kein Anwesen" durchsucht worden sei. Nach SID-Informationen ist auch Zwanziger weder von Hausdurchsuchungen betroffen noch vernommen worden.

Der im Urlaub weilende Niersbach hat nach eigener Aussage erst über die Medien "von dem Vorgang" erfahren. "Ich habe keine weitergehenden Kenntnisse, werde mich aber natürlich bemühen, über meine Anwältin Klarheit zu gewinnen", ließ Niersbach den SID wissen.

Die BA untersucht seit Mitte November des vergangenen Jahres den Fall aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus Deutschland. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings nur gegen Zwanziger, Niersbach und Schmidt. Bei allen drei Ex-Funktionäre, deren Häuser am 3. November 2015 im Zusammenhang mit der weiter ungeklärten Millionen-Zahlung der deutschen WM-Macher an den Weltverband Fifa durchsucht wurden, geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung.

Die Schweizer Behörden haben diese Ermittlungen nun auf Beckenbauer ausgeweitet. Die BA ist zuständig, weil die damaligen finanziellen Transaktionen weitgehend über Schweizer Konten durchgeführt wurden.

Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die Fifa mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren Fifa-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

Für die Überweisung an die Fifa täuschten die WM-Macher 2005 vorsätzlich einen Anlass (WM-Kulturprogramm) vor. Weil sich die Zahlung durch die Verschleierung für den DFB allerdings später auch steuermindernd auswirkte, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Auf die Frage nach dem Grund für den Geldfluss wird nach wie vor über drei mögliche Antworten spekuliert:

1. Das Geld wurde zum Kauf einer oder mehrerer Stimmen aus Asien benutzt, damit Deutschland den Zuschlag für die WM-Endrunde erhält. Der oder die Empfänger hätten dann allerdings lange auf ihre Gegenleistung warten müssen, da über das Austragungsland schon zwei Jahre zuvor im Exekutivkomitee des Weltverbandes Fifa (12:11 gegen Südafrika) abgestimmt wurde.

2. Mit den Millionen wurde der Wahlkampf des damaligen Fifa-Präsidenten Joseph S. Blatter finanziert. Doch auch das wäre rückwirkend gewesen, da Blatter schon kurz vor der Überweisung im Jahr 2002 wiedergewählt wurde.

3. Das Geld war eine Art Provision für Bin Hammam, der mittlerweile lebenslang gesperrt ist. Damit sollte sichergestellt werden, dass das damalige Mitglied der Fifa-Finanzkommission für eine Aufstockung des WM-Zuschusses auf die am Ende gezahlten 170 Millionen Euro Millionen sorgt.

(areh/sid)
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