WM-Affäre Gericht lässt Anklage gegen Niersbach und Zwanziger zu

Frankfurt/Main · Das Sommermärchen kommt auch in Deutschland doch noch vor Gericht. Drei Wochen nach der Anklageerhebung in der Schweiz müssen sich drei ehemalige DFB-Funktionäre und ein früherer FIFA-Top-Mann nun doch auch in Frankfurt verantworten.

 Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger.

Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger.

Foto: dpa/Arne Dedert

Was die Schweizer können, können die Deutschen schon lange: Drei Wochen nach der Anklage-Erhebung gegen die Sommermärchen-Macher durch die Eidgenossen haben die Frankfurter Justiz-Behörden im zweiten Anlauf nachgezogen. Der früheren Spitzenriege des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird im Zusammenhang mit dem Skandal um die Vergabe der WM 2006 nun doch auch hierzulande der Prozess gemacht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main ließ die Anklage gegen die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach (68) und Theo Zwanziger (74) sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt (77) wegen Steuerhinterziehung zu. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, der Schweizer Urs Linsi (70), muss sich wegen Beihilfe zu der Straftat vor Gericht verantworten.

Mitte Oktober des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt/Main beschlossen, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verzichten. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein - mit Erfolg. Laut OLG liegt "nach vorläufiger Bewertung" ein "hinreichender Tatverdacht" vor. Das Verfahren soll vor der 2. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts geführt werden. Für Steuerhinterziehungen in "besonders schweren Fällen" drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, rund 13,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Die Ermittler waren nach dreijähriger Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass die drei ehemaligen DFB-Funktionäre gemeinschaftlich handelnd eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für das Jahr 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert und damit gewinnmindernd geltend gemacht hätten.

Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die aber nie stattfand. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Organisations-Boss Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Gegen diese Version wehren sich die Beschuldigten.

"Weder die Tatsache noch der Inhalt des Beschlusses ändern etwas an der von hier aus vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Vorwürfe gegen meinen Mandanten unbegründet sind", ließ Zwanziger-Anwalt Hans-Jörg Metz als Reaktion auf die Zulassung der Anklage verlauten: "Es erstaunt uns schon, dass im Beschluss des Oberlandesgerichts in weiten Teilen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft wörtlich abgedruckt werden, unsere dazu ausführlich übermittelte Stellungnahme indes völlig weggelassen wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung damit noch nicht einmal im Ansatz erkennbar ist."

Schon vor zwei Wochen hatte Zwanziger den Verdacht der Steuerhinterziehung als "absurd" bezeichnet. Jetzt sagte er bei Sportbuzzer, dass es "vielleicht sogar besser" wei, "wenn der Vorgang zu einer öffentlichen Hauptverhandlung führt". Er stellte bereits Strafanzeige wegen "falscher Verdächtigungen" gegen die Ermittlungsführerin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft Darmstadt bearbeitet.

Dieselbe Anzeige hat Zwanziger gegen den Ermittler der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) und dessen Assistentin gestellt. Nach Auffassung der BA haben Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht". Sie machten sich demnach des "Betrugs der Mittäterschaft" (Zwanziger, Schmidt, Linsi) bzw. der "Beihilfe zum Betrug" (Niersbach) schuldig.

In der Schweiz soll es ein Prozess im Schnelldurchgang werden. Spätestens im April 2020 soll ein erstes Urteil fallen, um einer Verjährung zuvorzukommen. Den Beschuldigten drohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft. Das Verfahren gegen Beckenbauer wurde abgetrennt und wird separat weitergeführt. Grund ist der gesundheitliche Zustand Beckenbauers, der laut BA "eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht nicht zulässt". Der DFB wird als Privatkläger auftreten, "um etwaige Ansprüche geltend zu machen".

(dpa/sid/cbo)
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