Krawalle beim Derby Wendt: Zweifel an Bremens Polizeikosten-Politik haltlos

Bremen · In der Debatte über die vom Bundesland Bremen angestrebte Beteiligung von Klubs an den Kosten für Polizeieinsätze im Profifußball hält Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit entsprechender Verfahren für unbegründet.

Werder Bremen - Ha,mburger SV: Großeinsatz beim Nordderby
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Großeinsatz der Polizei beim Nordderby

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"Es gibt ein Gesetz, und da steht klar definiert drin, wofür Gebühren genommen werden. Wenn das definiert ist wie im Bremer Fall, ist das rechtlich zulässig. Wir sind sehr sicher, dass die Gerichte dem auch folgen werden", sagte der Vorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) im Gespräch mit dem Deutschlandradio.

Die Bremer Behörden hatten vor dem Bundesliga-Nordderby am vergangenen Sonntag zwischen Werder und dem Hamburger SV (1:0) den erstmaligen Versand eines Gebührenbescheides an die veranstaltende Deutsche Fußball Liga (DFL) angekündigt. Die Rechnung soll sich gemäß ersten Schätzungen auf rund 300.000 Euro belaufen, weil für die als Hochsicherheitsspiel geltende Begegnung 1000 statt normalerweise 150 Polizeikräfte zum Einsatz kommandiert worden waren.

Als juristische Grundlage sieht der Bremer Senat ein im Vorjahr verabschiedetes Gesetz zur Kostenregelung bei Großveranstaltungen mit besonderem Gefährdungspotenzial und vor allem mit überwiegend kommerziellem Interesse. Die DFL, ihre 36 Klubs aus den beiden oberen Ligen sowie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben bereits angekündigt, die Bremer Vorgehensweise gerichtlich überprüfen zu lassen.

Wendt widersprach in der Diskussion aufgekommenen Darstellungen, wonach durch Bremens Politik künftig auch für die Durchführung von polizeilich gesicherten Demonstrationen oder Kirchenprozessionen und Sportfesten kleinerer Vereine Gebühren bezahlt werden müssten. "Das ist blanker Unfug. Denn das Demonstrationsrecht und auch das Recht zur freien Religionsausübung sind Grundrechte aus dem Grundgesetz - und auch wenn das manche Politiker glauben: Der Fußball steht noch nicht als Grundrecht im Grundgesetz."

Bremens Isolation unter den 16 Bundesländern in der Frage von Gebühren für Fußball-Einsätze der Polizei resultiert laut Wendt weniger aus juristischen Gründen als vielmehr aus der Nähe politischer Entscheidungsträger zu den Klubs ihrer Länder. "Wir nennen das den 'Kuschelfaktor auf den Ehrentribünen'. Das hindert manchen politischen Prozess. Aber wir sind sicher: Wenn die Bremer auch vor Gericht durchgesetzt haben, werden die anderen Länder diesem Beispiel folgen."

Grundsätzlich begrüßt Wendt unabhängig vom Fall Bremen aller Maßnahmen sowohl seitens der Vereine als auch der Polizei zur Reduzierung von Einsatzstunden bei Fußballspielen: "Deutschland kann es sich angesichts der Einsatzsituation an anderen Stellen nicht erlauben, ein Drittel seiner Bereitschaftspolizisten und -polizistinnen komplett nur für Fußball-Einsätze zu investieren."

(sid)
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