Stadionverbote VfB sperrt Hunderte BVB-Ultras aus

Stuttgart · Der BVB muss beim nächsten Versuch, die sportliche Krise zu beenden, auf die Unterstützung zahlreicher Fans verzichten. Für das Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart hat ein Großteil der Ultras ein örtliches Stadionverbot erhalten. Das Verhältnis zu den Fans der Gastgeber gilt als angespannt.

Nach der Länderspielpause treffen die Schwaben und der BVB am 17. November im Freitagabendspiel der Bundesliga aufeinander. Auf die lautstarke Unterstützung von über 200 Dortmunder Fans müssen die Schwarz-Gelben dann verzichten. Wie unsere Redaktion erfuhr, verhängte der VfB örtlich und zeitlich begrenzte Stadionverbote gegen verschiedene Dortmunder Fans, die beim letzten Duell der beiden Klubs in Stuttgart von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden.

Am 23. April 2016 waren insgesamt 298 Dortmund-Fans - überwiegend aus dem Kreis der BVB-Ultras - am Bahnhof Bad Cannstatt angekommen, um von dort mit der S-Bahn in Richtung Stadion zu fahren. Doch besagter Bahnhof dient auch als Treffpunkt der Stuttgarter Fan- und Ultraszene, es drohten Auseinandersetzungen zwischen beiden rivalisierenden Lagern.

"Durch die schnelle Zusammenziehung von Bundes- und Landespolizeikräften konnte ein direktes Aufeinandertreffen verhindert werden ", hieß es damals im Polizeibericht. BVB-Fans sollen auch versucht haben, über die Bahngleise an die gegnerischen Fans zu gelangen, woraufhin die gesamte Borussen-Gruppe von der Polizei eingekesselt und bis in den Abend hinein kontrolliert wurde. Den 3:0-Sieg der Borussia verpassten die Fans schon damals.

Keine rechtlichen Folgen für Vorfall beim letzten BVB-Gastspiel in Stuttgart

Wie ein Sprecher unserer Redaktion jetzt mitteilte, wurden anschließend "zahlreiche Verfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz" eröffnet. Die Beamten fanden bei den Kontrollen unter anderem 62 Gegenstände zur Vermummung und ein Pfefferspray. "Die Ermittlungen richteten sich gegen Unbekannt und hatten strafrechtlich bislang keine Konsequenzen", sagte der Sprecher weiter. Sprich: Keiner der kontrollierten Personen konnten Straftaten zugeordnet werden.

Dennoch macht der VfB Stuttgart nun vor der erneuten Begegnung mit dem BVB von seinem Hausrecht Gebrauch und lässt die damals festgesetzten Gruppe nicht ins Stadion. Das bestätigte der Klub am Dienstagnachmittag. Mitte Oktober erhielten die Betroffenen dazu Post aus der baden-württembergischen Hauptstadt. In dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es zur Begründung: "Dieser Vorfall und die Feindschaft beider Gruppierungen lassen darauf schließen, dass es beim Bundesligaspiel am 17.11. erneut zu gleichgelagerten Vorfällen/Straftaten kommen wird."

Fananwälte kritisieren Stadionverbote

Kritik für diese Maßnahme kommt von der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte. "Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der VfB das Stadionverbot ausspricht. Das Schreiben gibt dazu nichts her. Insbesondere der lange Zeitraum zwischen dem Ereignis und dem Stadionverbot widerspricht dem vom DFB propagierten Präventionscharakter eines Stadionverbots", sagt Fachanwalt Andreas Hüttl.

In den Richtlinien des Fußballverbands heißt es dazu: "Das Stadionverbot selbst stellt eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr der für die Sicherheit der Veranstaltung Verantwortlichen dar" und weiter: "Die Festsetzung eines Stadionverbots soll möglichst zeitnah zu der Handlung des Betroffenen erfolgen." Auf eine vom DFB vorgeschlagene Anhörung der Betroffenen verzichtete der Verein ebenfalls. Hüttl und die AG Fananwälte kommen deshalb zum Ergebnis: "Insgesamt hat der VfB hier rechtswidrig Stadionverbote ausgesprochen."

Von Seiten der BVB-Ultras wird man die Maßnahme wohl akzeptieren und möglicherweise das für denselben Tag angesetzte Regionalliga-Spiel der Dortmunder U23 bei Rot-Weiss Essen besuchen. Im eigenen Magazin erklärte die größte Ultra-Gruppe "The Unity": "Wie unser Alternativprogramm am Spieltag aussehen wird, halten wir uns noch offen."

Doch nicht nur der Verein, auch die Stadt Stuttgart haben auf das Risikospiel reagiert und gegen 14 Fans ein sogenanntes Bereichsbetretungsverbot für das Stadtgebiet rund um die Stuttgarter Fußball-Arena ausgesprochen. "Das Verbot betrifft Fans beider Lager, die in der Vergangenheit im Rahmen von VfB-Spielen strafrechtlich auffällig geworden sind", erklärte Stadtsprecher Sven Matis. Bei Zuwiderhandlung können die betroffenen Fans von der Polizei festgenommen und mit einem Ordnungsgeld bestraft werden.

Für die bisherigen fünf Heimspiele des VfB sprach die Stadt bislang 43 solcher Verbote aus, in der vergangenen Zweitligasaison waren es bei 17 Heimspielen 75 Betretungsverbote.

(cbo)
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