Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven BGH-Urteil erst im September

Karlsruhe · Im Streit um den Zwangsabstieg des ehemaligen Fußball-Regionalligisten SV Wilhelmshaven verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil am 27. September. Das teilte der Senat am Dienstag nach der Verhandlung des Falls in Karlsruhe mit.

 Wilhelmshavens Präsident Hans Herrnberger (l.) mit Aufsichtsrat Harald Naraschewski (M.) und BGH-Anwalt Arn Osterloh vor Gericht.

Wilhelmshavens Präsident Hans Herrnberger (l.) mit Aufsichtsrat Harald Naraschewski (M.) und BGH-Anwalt Arn Osterloh vor Gericht.

Foto: dpa, bwe vfd

In dem Revisions-Prozess hat der norddeutsche Klub nach Ansicht von Prozessbeobachtern gute Chancen. Der Senat bezweifele, dass es eine Rechtsgrundlage für den Zwangsabstieg gegeben habe, sagte eine BGH-Sprecherin.

Dem höchsten deutschen Zivilgericht liegt ein langjähriger Streit vor: Der SV Wilhelmshaven weigert sich seit 2008 für einen Spieler eine Ausbildungsentschädigung an zwei argentinische Vereine zu zahlen. Der Weltfußball-Verband FIFA hatte daraufhin Punktabzüge und den Abstieg angeordnet. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) führte nach der Saison 2013/14 den Zwangsabstieg aus.

Dagegen hatten die Wilhelmshavener geklagt — bis zum Oberlandesgericht Bremen mit Erfolg. Es hatte im Dezember 2014 den Zwangsabstieg für unwirksam erklärt. Der Fußball-Verband NFV legte daraufhin die Revision vor dem BGH ein.

(dpa)
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