Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven BGH-Urteil erst im September
Karlsruhe · Im Streit um den Zwangsabstieg des ehemaligen Fußball-Regionalligisten SV Wilhelmshaven verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil am 27. September. Das teilte der Senat am Dienstag nach der Verhandlung des Falls in Karlsruhe mit.
In dem Revisions-Prozess hat der norddeutsche Klub nach Ansicht von Prozessbeobachtern gute Chancen. Der Senat bezweifele, dass es eine Rechtsgrundlage für den Zwangsabstieg gegeben habe, sagte eine BGH-Sprecherin.
Dem höchsten deutschen Zivilgericht liegt ein langjähriger Streit vor: Der SV Wilhelmshaven weigert sich seit 2008 für einen Spieler eine Ausbildungsentschädigung an zwei argentinische Vereine zu zahlen. Der Weltfußball-Verband FIFA hatte daraufhin Punktabzüge und den Abstieg angeordnet. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) führte nach der Saison 2013/14 den Zwangsabstieg aus.
Dagegen hatten die Wilhelmshavener geklagt — bis zum Oberlandesgericht Bremen mit Erfolg. Es hatte im Dezember 2014 den Zwangsabstieg für unwirksam erklärt. Der Fußball-Verband NFV legte daraufhin die Revision vor dem BGH ein.