Schweizer Strafgericht Bundesanwalt bei Fifa-Ermittlungen befangen

Bellinzona · Bundesanwalt Michael Lauber darf nicht mehr gegen hohe Funktionäre der Fifa ermitteln,. Grund dafür siind dubiose Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino.

Das höchste Schweizer Strafgericht hat Bundesanwalt Michael Lauber wegen seiner Ermittlungen gegen hohe Funktionäre des Weltfußballverbandes Fifa gerügt. Es erklärte ihn am Dienstag wegen dubioser Treffen mit dem jetzigen Fifa-Präsidenten Gianni Infantino für befangen. Er könne die Ermittlungen nicht weiterführen, entschied das Strafgericht in Bellinzona. Das Urteil kann nicht angefochten werden und ist damit rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft nehme das Urteil zur Kenntnis, teilte sie mit.

Lauber eröffnete 2015 Verfahren gegen vier Mitglieder des Organisationskomitees der Fußball-WM 2006 in Deutschland. Es geht um mögliche Finanzdelikte. Inzwischen laufen mehr als zwei Dutzend Verfahren.

Lauber hatte sich 2016 mehrmals vertraulich mit Infantino getroffen und diese Begegnungen nicht protokolliert. Das sei nötig gewesen, um komplizierte Fragen zu klären, hatte Lauber sich verteidigt. Das Bundesstrafgericht sah darin aber einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung. Einer der in den Verfahren der Bundesanwaltschaft Beschuldigten hatte wegen der Treffen mit Infantino Beschwerde gegen Lauber und andere Ermittler eingereicht. Die Treffen waren erst durch Medienberichte ans Licht gekommen. Das Bundesstrafgericht erklärte auch einen Staatsanwalt der Bundesanwaltschaft als befangen.

Gegen Lauber läuft wegen der Treffen mit Infantino bereits ein Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft.

(lt/dpa)
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