Fehlverhalten der Fans DFB bestraft Lautern mit Teilausschluss auf Bewährung

Frankfurt/Main · Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist 1. FC Kaiserslautern im wegen unsportlichem Verhaltens seiner Anhänger bei den Auswärtsspielen in Sandhausen und Karlsruhe mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

 Die Westtribüne könnte in einem Heimspiel leer bleiben, falls gegen die Auflagen verstoßen wird.

Die Westtribüne könnte in einem Heimspiel leer bleiben, falls gegen die Auflagen verstoßen wird.

Foto: dpa, fve kno

Das teilte der Verein am Dienstag mit. Dem FCK wird nachgelassen, hiervon einen Beitrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Zudem muss der FCK ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Konkret ist hier die Schließung der Blöcke 7.1, 8.1 und 9.1 der Westtribüne des Stadions vorgesehen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wurde unter besonderer Würdigung der Anstrengungen des 1. FC Kaiserslautern im präventiven Bereich zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2016. Schwerwiegende Wiederholungsfälle, unabhängig ob bei Heim- oder Auswärtsspielen, führen zum Widerruf der Bewährung.

Beim Auswärtsspiel des FCK in Sandhausen am 16. Oktober 2015 wurden während der gesamten Dauer des Spiels mehrfach Gegenstände aus dem Gästefanblock in den Innenraum des Stadions sowie auf das Spielfeld und in Richtung des Schiedsrichters geworfen. Dabei handelte es sich um Feuerzeuge und Plastik-Trinkbecher.

Beim Auswärtsspiel des FCK in Karlsruhe am 24. Oktober 2015 wurden aus dem Gästefanblock heraus zahlreiche Böller, Leuchtraketen, Rauchbomben und bengalische Feuer gezündet. Dabei wurden Raketen in die Zuschauerblöcke und auf das Spielfeld abgeschossen sowie Böller und Rauchbomben auf Mitarbeiter des Ordnungsdienstes geworfen. Hierdurch kam es zu einer erheblichen Gefährdung von Zuschauern und Personen im Innenraum.

Der Verein hat dem Strafmaß zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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