Erste Verwarnung nicht gesehen Nils Petersen scheitert mit Einspruch gegen Gelb-Rote-Karte

Frankfurt/Main · Torjäger Nils Petersen vom Bundesligisten SC Freiburg ist mit seinem Protest gegen seinen Platzverweis vom vergangenen Samstag gescheitert. Damit ist Petersen am Samstag gegen den VfL Wolfsburg gesperrt.

Nils Petersen

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Foto: ap, mm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch des 29 Jahren alten Stürmers gegen seinen Platzverweis im Bundesligaspiel der Breisgauer bei Schalke 04 (0:2) verworfen. Damit hat die Gelb-Rote Karte und die daraus resultierende automatische Sperre für das Kellerduell der Freiburger am kommenden Samstag gegen den VfL Wolfsburg Bestand.

"Die Annullierung einer Gelb-Roten Karte ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. In diesem Fall lag allerdings ein offensichtlicher Irrtum des Spielers vor, nicht ein solcher des Unparteiischen", begründete der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz das Urteil.

Petersen hatte in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute dann die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Der Einspruch wurde von Petersen damit begründet, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei.

(sid)
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