Wende nach Stadion-Beschluss SC Freiburg darf Stadion nun wohl doch am Abend nutzen

Freiburg · Der Streit um das neue Stadion des SC Freiburg nimmt nach einem Lärmschutz-Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes skurrile Züge an. Erst verbietet das Gericht dem Club Abendspiele, später wird dann bekannt, dass dieser Beschluss wohl auf veralteten Werten beruhte.

Dem SC Freiburg wird in seinem zukünftigen Stadion möglicherweise doch Abendspiele ausrichten dürfen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem Fußball-Bundesligisten Mittwochnachmittag zunächst per Beschluss mitgeteilt, dass in seiner derzeit im Bau befindlichen Arena nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr keine Spiele stattfinden dürfen. Wenige Stunden später teilte das Regierungspräsidium der Stadt dann mit, dass der Beschluss „auf veralteten Lärmgrenzwerten beruht“. Das habe der VGH zwischenzeitlich selbst eingeräumt.

„Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung nicht auf der aktuellen Rechtslage basiert“, sagte Freiburgs Baubürgermeister Martin Haag der „Badischen Zeitung“. „Das Gericht hat nicht die aktuell gültigen Werte der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugrunde gelegt, sondern die bis 2017 gültigen Werte.“ Man wolle nun mit dem VGH schauen, wie sich das Urteil auf die neueste Rechtssprechung hin korrigieren lässt. „Im Ergebnis dürfte dies für das Stadion zu keinen relevanten Einschränkungen der Betriebszeiten führen.“ Das Regierungspräsidium will eine Anhörungsrüge erheben und auf eine Änderung des Beschlusses hinwirken.

Das Stadion für rund 35 000 Zuschauer befindet sich derzeit im Bau und soll etwa 76 Millionen Euro kosten. Zur kommenden Saison will der Sport-Club umziehen. Das Duell gegen RB Leipzig am Samstag (15.30 Uhr) sollte das letzte Bundesliga-Spiel zwischen diesen beiden Clubs an der alten Spielstätte Schwarzwald-Stadion sein. „Nach dem bisherigen Verlauf ist das Urteil für uns mehr als überraschend“, sagte SC-Vorstand Oliver Leki laut einer Club-Mitteilung. „Für den Fortgang des Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein.“

Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion des SCF geklagt und waren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der VGH gab den Beschwerden nun teilweise statt. Sollte dieser Beschluss Gültigkeit behalten, wären nach derzeitiger Lage vier der aktuell gültigen Anstoßzeiten an Spieltagen der Bundesliga (Freitag 20.30 Uhr, Samstag 18.30 Uhr, Sonntag 13.30 Uhr, Montag 20.30 Uhr) betroffen. Sollte Freiburg trotz des guten Saisonstarts und derzeit Tabellenplatz sechs in der Liga absteigen, wäre in der 2. Liga im neuen Stadion nur die Anstoßzeit Samstag 13.00 Uhr erlaubt - und keine Partien am Freitagabend, Samstagabend, Sonntagmittag oder Montagabend.

Um eine Lizenz der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die kommende Saison zu erhalten, muss der SC Freiburg nun bis zum Beginn des Lizenzierungsverfahrens im Frühjahr eine Lösung finden. Alle Clubs sind laut Statuten dazu verpflichtet, für alle Anstoßzeiten und Termine ein Stadion bereit zu halten - oder eine Ausweichspielstätte zu benennen.

(dpa/old)
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