Attacke gegen Bielefelder Ordner Anklage wegen versuchten Totschlags?

Bielefeld (RPO). Der 21-jährigen Frau, die am vergangenen Wochenende im Rahmen der Fußball-Bundesliga-Partie zwischen Arminia Bielefeld und dem VfL Bochum (2:0) einen Ordner schwer verletzte, droht nun eine Anklage wegen versuchten Totschlags.

 Am Rande der Begegnung zwischen Bielefeld und Bochum kam es zu Ausschreitungen im Bochum-Block.

Am Rande der Begegnung zwischen Bielefeld und Bochum kam es zu Ausschreitungen im Bochum-Block.

Foto: AP, AP

Im Mittelpunkt der Ermittlungen der Bielefelder Staatsanwaltschaft steht die Frage, ob die Frau aus dem Bochumer Fanlager dem 34-jährigen Ordner mit Absicht auf den Kopf gesprungen ist.

"Die Tatverdächtige soll von einem Wellenbrecher auf das Opfer gesprungen sein. Unklar ist noch, ob die Frau vorher geschubst wurde", sagte Polizeisprecher Michael Waldhecker der "Bild". Der betroffene Ordner liegt mit einem Schädel- und Kieferbruch weiter auf der Intensivstation, ist aber inzwischen außer Lebensgefahr.

Währenddessen hat der DFB-Kontrollausschuss die beteiligten Vereine Bielefeld und Bochum um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Beiden droht eine Strafe.

Während der Bundesligapartie zwischen Bielefeld und Bochum flogen Feuerwerkskörper aus dem Oberrang des Bochum-Fanblocks in den Unterrang. Der Böller explodierte bei den VfL-Ultras, woraufhin Tumulte entstanden. Es wurden auch mehrere Rauchbomben gezündet.

Der nun schwer verletzte Ordner stand als Ansprechpartner im Auswärtsblock und sollte beruhigend auf die Gästefans einwirken. Als andere Mitarbeiter der Sicherheitsfirma nach Beginn der Ausschreitungen zu Hilfe eilten, war der Betroffene schon in das Geschehen involviert.

Die spätere Ansicht der Video-Aufzeichnungen entlarvte die Täter, welche am Bahnhof gestellt wurden. Neben den Tätern sollen aber auch andere Zuschauer für ihr Verhalten bestraft werden: Einige Anhänger sollen tatenlos zugesehen haben, wie der Ordner verprügelt wurde und deshalb wegen unterlassener Hilfestellung angeklagt werden.

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