Ist auch Ex-Präsident Matthias Ohms verwickelt? Neue Brisanz im Fall Yeboah

Frankfurt/Main (dpa). Der Steuerprozess um Stürmer-Star Anthony Yeboah vom Hamburger SV wird immer brisanter. Im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft befinden sich mittlerweile auch der ehemalige Präsident des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt, Matthias Ohms, und der frühere Geschäftsführer Detlef Romeiko. Ohms und Romeiko waren am Donnerstag als Zeugen vor das Frankfurter Landgericht geladen, um im Prozess gegen den ghanaischen Profi, die ehemaligen Eintracht-Funktionäre Bernd Hölzenbein (Manager) und Wolfgang Knispel (Schatzmeister) sowie den ehemaligen Yeboah-Berater Johannes van Berk auszusagen.

Yeboah-Anwalt Thomas Kruppa kündigte zum Ende des Prozesstages an, bei der nächsten Sitzung am kommenden Dienstag einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandaten zu stellen. Darauf hatte er aus Zeitgründen am Donnerstag verzichtet.

Yeboah wehte am zweiten Tag des auf elf Verhandlungstage angesetzten Prozesses der Wind kräftig ins Gesicht. Gemeinsam versuchten die Anwälte der anderen drei Angeklagten, die Glaubwürdigkeit des Ghanaers zu erschüttern. Das Quartett soll 1993 während Yeboahs Engagement in Frankfurt rund 2,3 Millionen Mark als verdeckte Lohnzahlungen am Fiskus vorbei geschleust haben und steht nun unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung und/oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Laut Staatsanwalt Jürgen Radke besteht seit dem ersten Verhandlungstag am 3. August der Verdacht, dass auch Ohms und Romeiko, zur Zeit Geschäftsführer des TSV 1860 München, an dem dubiosen Finanzdeal beteiligt waren und sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Beide verweigerten die Aussage, nachdem sie der Vorsitzende Richter, Klaus Wiens, mit den Vorwürfen konfrontiert hatte. "Ich war an den entscheidenden Verhandlungen nicht beteiligt. Ich war zu der Zeit im Ausland. Dieses Verfahren kann ich komplett nicht nachvollziehen", hatte Ohms vor seiner kurzen Vernehmung geäußert. Gegen Ohms, Eintracht-Präsident von 1988 bis 1996, und Romeiko würde im Falle einer Anklage ein separates Verfahren eingeleitet werden.

Im Mittelpunkt der sechsstündigen Verhandlung stand die Befragung Yeboahs durch die Anwälte von Hölzenbein, Knispel und van Berk. Die Juristen versuchten zu belegen, dass der Bundesliga-Torschützenkönig von 1993 und 1994 entgegen eigener Aussage der deutschen Sprache mächtig sei und auch komplizierte Vertragstexte verstehe. Vor Gericht übersetzte ein Dolmetscher die Ausführungen des Stürmers aus dessen Muttersprache Twi. Während Ohms Fragen zu seiner Rolle ablehnte, bestätigte er, mit Yeboah auch schwierige Sachverhalte in deutscher Sprache diskutiert zu haben. Romeiko will mit Yeboah ausschließlich deutsch gesprochen haben. Demnach könnte Yeboah auch die 1993 abgeschlossenen Verträge verstanden haben.

Nahezu "beschäftigungslos" verfolgte Ankläger Radke große Teile des zweiten Prozesstages. Dem Staatsanwalt kommt entgegen, dass die Angeklagten zur eigenen Entlastung versuchen, sich gegenseitig die Steuerschuld in die Schuhe zu schieben. Neue Erkenntnisse brachte die Verhandlung hierzu jedoch nicht. Nach wie vor beharrt Yeboah darauf, die Summe als Nettozahlung erhalten zu haben. Die ehemaligen Präsidiumsmitglieder versicherten, dass "bei der Eintracht immer nur Brutto bezahlt wurde".

Van Berk, auf dessen Konto die rund 2,3 Millionen Mark für die Werberechte an Yeboah damals zunächst überwiesen wurden, verweigert weiterhin die Aussage. Yeboah hatte bei seiner Rückkehr in die Bundesliga zum Hamburger SV 1997 rund eine Million Mark an das Finanzamt Hanau überwiesen und seine Steuerschuld somit getilgt. Der Prozess wird am kommenden Dienstag (15. August) fortgesetzt.

(RPO Archiv)
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