Gerichtsurteil Früherer Nationaltorwart muss Sammelkarten-Abbildung dulden

Frankfurt/Main · Ein ehemaliger Nationalspieler hat gegen einen Verlag geklagt, der ihn auf Sammelkarten abbildet. Das Oberlandesgericht Frankfurt veröffentlichte keinen Namen, bestätigte aber, dass es sich um einen ehemaligen, bekannten Torhüter handelt.

 Auch ehemalige Nationalspieler müssen es hinnehmen, dass ihre Fotos als DFB-Spieler auf Sammelkarten abgebildet werden. (Symbolfoto)

Auch ehemalige Nationalspieler müssen es hinnehmen, dass ihre Fotos als DFB-Spieler auf Sammelkarten abgebildet werden. (Symbolfoto)

Foto: dpa, hpl hak

Ein ehemaliger Nationalspieler muss die eigene Abbildung auf Sammelkarten dulden, weil er auf den Motiven ausschließlich als Fußballspieler gezeigt und mit Zahlen und Fakten zu seiner Karriere beschrieben wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Kassel aus dem Oktober 2016. Das presserechtliche Interesse des Sportverlags wiege in diesem Fall schwerer als das Persönlichkeitsrecht eines Nationalspielers an seinen zeitgeschichtlichen Bildern.

Der frühere Nationaltorwart hatte den Verlag verklagt, weil er diesem keine Genehmigung erteilt hatte und sich gegen die kommerzielle Verwendung wehren wollte.

Die Nationalspieler sind auf den Sammelkarten des nordhessischen Verlags, der seit 1908 alle deutschen Nationalspieler ausstellt, in mehreren Einstellungen zu sehen, der Kläger stets im DFB-Trikot. Zudem wird mit Text und Statistiken über die Länderspielkarriere informiert. Das Gericht wies die Klage des früheren DFB-Profis ab, da es sich um „Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ handelt, wie das OLG begründete.

(rent/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort