Geldstrafe wegen Steuervergehen Mayer-Vorfelder: Verdacht der Untreue vom Tisch

Stuttgart (rpo). DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder hat gute Nachrichten erhalten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärte, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen Mayer-Vorfelder sowie sechs weitere Beschuldigte, die in den Jahren 1997 bis 2000 in verantwortlicher Position beim Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart tätig waren, eingestellt habe.

Zudem soll das Verfahren gegen "MV" wegen Steuerhinterziehung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt werden. Demnach hält die Staatsanwaltschaft den früheren baden-württembergischen Finanzminister der versuchten Hinterziehung von Einkommenssteuer für schuldig, weil er seine Steuererklärung für 1999 erst mit anderthalbjähriger Verspätung abgegeben habe. Außerdem soll er durch nicht korrekte Angaben gegenüber dem Finanzamt Umsatzsteuer hinterzogen haben.

Die Vergehen des 70-Jährigen seien aber so gering, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden könne. Der errechnete Zinsvorteil soll bei mehreren tausend Euro liegen. Wegen Mangel an Beweisen werden auch die Verfahren wegen Untreue und Betrugs ohne Strafe eingestellt.

"Offenbar ist das Verfahren in Bezug auf Betrug und Untreue eingestellt. Das nehmen wir zur Kenntnis. Was das Steuerverfahren angeht, geben wir keine Erklärung ab. Herr Mayer-Vorfelder wird eine Entscheidung treffen, ob dem Verfahrensvorschlag der Staatsanwaltschaft zugestimmt werden kann", erklärte Jan Lengerke, der Leiter des Präsidentenbüros am Freitag auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes (sid).

Ausgangspunkt der Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen Mayer-Vorfelder sowie Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates des VfB Stuttgart war ein Darlehen, das der Verein im Jahr 1997 seinem damaligen Präsidenten gewährt hatte, sowie eine von Vereinsseite im Jahr 1999 rückwirkend gewährte "Aufwandsentschädigung" in annähernd gleicher Höhe, die mit der Darlehensforderung verrechnet worden war.

"Die Darlehensgewährung war nach den getroffenen Feststellungen vertretbar. Der vereinbarte Darlehenszinssatz entsprach den damals marktüblichen Konditionen, ein Zinsschaden trat beim Verein nicht ein. Die etwa zwei Jahre später durch den Finanz- und Personalausschuss rückwirkend gewährte Aufwandsentschädigung war rechtlich bedenklich, weil sie den in der Satzung niedergelegten Zwecken des Vereins objektiv nicht entsprach. Andererseits war den Beschuldigten vorsätzlich treuwidriges Verhalten nicht nachzuweisen. Sie konnten sich darauf berufen, dass die Vereinssatzung gestattete, aufgrund besonderer Umstände eine angemessene Vergütung auch für nicht hauptamtlich tätige Vorstandsmitglieder festzusetzen ", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Diese besonderen Umstände für eine solche Verfügung sahen die Beteiligten in der Tatsache begründet, dass der Vereinspräsident nach seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt im November 1998 seine Arbeit für den Verein so intensiviert hatte, dass es der Tätigkeit eines hauptamtlichen Vorstandsmitglieds nahekam und die Höhe der "Aufwandsentschädigung" sich im Rahmen dessen hielt, was andere Bundesligavereine an hauptamtliche Führungskräfte bezahlten.

Die Ermittlungen gegen den DFB-Präsidenten wegen Betrugs zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem nach Beendigung der Ministertätigkeit gewährten Übergangsgeld ergaben keinen Nachweis strafbarer Handlungen: "Dem Beschuldigten war angesichts der unklaren Rechtslage nicht nachzuweisen, vorsätzlich zur Vermeidung einer etwaigen Rückforderung des Übergangsgeldes die vom Verein erhaltene Aufwandsentschädigung gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung nicht nachgemeldet zu haben.

Der Verdacht, "MV" habe seine Einkommensteuererklärung aus dem Jahr 1999 verspätet, sowie eine zunächst unvollständige und nachträglich berichtigte Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 abgegeben, wurde dagegen durch die Ermittlungen erhärtet. Wegen des verhältnismäßig geringen Gewichts der Vorwürfe ist beabsichtigt, beim Amtsgericht die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro zu beantragen. Mayer-Vorfelder müsste diesem Vorschlag aber zustimmen.

Die Ermittlungen gegen Mayer-Vorfelder waren im Februar 2002 eingeleitet worden. Damals wurden Zahlungen in Höhe von 345.000 Euro öffentlich, die "MV" in seinen letzten beiden Amtsjahren als Präsident des VfB Stuttgart erhalten hatte. Bei den Behörden entstand daraufhin der Verdacht, Mayer-Vorfelder habe die Zahlungen nicht korrekt versteuert und sich zudem gegenüber dem damals hochverschuldeten VfB der Untreue schuldig gemacht.

Außerdem hatte "MV" die Zahlungen des VfB nicht mit seinem Übergangsgeld verrechnen lassen, das er nach seinem Ausscheiden als Finanzminister Ende 1998 drei Monate lang erhielt. Deshalb wurde auch wegen Betrugs-Verdacht ermittelt.

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