Neuer rechtlicher Aspekt SV Vorst will KFC Uerdingen auf Gelände trainieren lassen

Vorst/Krefeld · Der KFC Uerdingen kann möglicherweise doch auf dem Trainingsgelände des SV Vorst trainieren. Möglich könnte das Paragaf 8 der Gemeindeordnung. Doch es gibt noch Hindernisse.

 Die Fahnen des KFC Uerdingen und des SV Vorst.

Die Fahnen des KFC Uerdingen und des SV Vorst.

Foto: Löhr/Heinrich Löhr

In der Frage, ob die Fußballspieler des KFC Uerdingen vorübergehend den Rasenplatz des SV Vorst nutzen dürfen, gibt es nun einen neuen rechtlichen Aspekt, auf den Michèl Laskowski, zweiter Vorsitzender des SV, aufmerksam macht: Paragraf 8 der Gemeindeordnung besage, dass Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die nicht in der Gemeinde wohnen, berechtigt seien, öffentliche Einrichtungen zu nutzen. Da die Profiabteilung des KFC in eine GmbH ausgelagert sei, treffe dies zu, findet Laskowski. Ob er damit richtig liegt, ist fraglich. Denn das würde bedeuten, dass jeder, der nicht in Tönisvorst wohnt, aber Grundbesitz hat oder ein Gewerbe betreibt, alle öffentlichen Einrichtungen nutzen dürfte.

Der SV Vorst kämpft weiterhin darum, Gastgeber des KFC sein zu dürfen. Das war so lange möglich, bis einer die beiden Vereine bei der Stadtverwaltung anschwärzte und sie dies untersagen musste. „Wir suchen alle gemeinsam nach einer Lösung“, sagt Theo Winkens, der Vorsitzende des SV Vorst.  

(msc)
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