Fußball-Wettskandal Zwei Angeklagte "teilgeständig"

Bochum (RPO). Im ersten Prozeß um den größten Wettskandal im europäischen Fußball packen zwei der Angeklagten aus. Die Beschuldigten Nürettin G. und Tuna A., die der Führungsebene der Wettmafia zugeordnet werden, sind "teilgeständig", wie Staatsanwalt Andreas Bachmann nach dem ersten Sitzungstag vor dem Bochumer Landgericht erklärte.

Wettskandal: Liste verdächtiger Spiele im Ausland
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Foto: ddp

Die beiden, denen gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in 24 Fällen vorgeworfen wird, haben laut ihrer Anwälte "umfangreiche Aussagen" zu den Strukturen und der Arbeitsweise der Organisation gemacht und wollen auch vor Gericht ein Geständnis ablegen.

"Wir haben die Anklage auf unsere eigenen Ermittlungen gestützt, aber die Aussagen runden das Bild ab", sagte Bachmann, der am ersten Verhandlungstag die Anklage verlas. Die Beschuldigten selbst kamen vor der 13. Wirtschaftsstrafkammer noch nicht zu Wort. Insgesamt wird gegen 250 verdächtige Personen ermittelt, mittlerweile stehen 300 Spiele im In- und Ausland unter Manipulationsverdacht, 15 Ermittler sind weiterhin im Einsatz.

Vor allem Nürettin G. will sich in dem ersten Prozess als Kronzeuge betätigen. "Er ist in weiten Teilen geständig", sagte sein Anwalt Jens Meggers, "er hat umfangreiche Aussagen gemacht, nicht nur zu den ihm vorgeworfenen Taten." Der Türke wird dem inneren Zirkel der Bande um den Wettpaten Ante S., der bereits Drahtzieher im Manipulationsskandal um den früheren Schiedsrichter Robert Hoyzer war, zugerechnet.

"Er hat gute Beziehungen in die Türkei, da ist wohl sehr viel manipuliert worden", sagte Meggers: "Seine Aussagen haben dort zu 70 Festnahmen geführt." Der Anwalt rechnet damit, dass G. wegen seiner Kooperation vergleichsweise glimpflich davonkommt: "Die Anklage baut im Wesentlichen auf seinen Aussagen auf. Ich bin sicher, dass er einen guten Rabatt bekommt."

Die ebenfalls angeklagten Stevan R. und Kristian S., die vorwiegend den Kontakt zu den bestochenen Spieler hergestellt und als Geldboten fungiert haben sollen, sind dagegen bislang nicht kooperativ. Ihre Anwälte stellten einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, über den bis zum zweiten Sitzungstag am 14. Oktober entschieden werden soll. Schon zuvor hatten die Verteidiger die Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt und Anträge auf Einstellung des Verfahrens gestellt, die abgelehnt wurden.

Die vier Angeklagten sollen 370.000 Euro aufgewendet haben, um Spieler oder Schiedsrichter zu bestechen. Insgesamt sollen rund zwei Millionen Euro auf die betroffenen 32 Spiele gesetzt worden sein, die Gewinne sollen sich auf 1,6 Millionen Euro belaufen. Die Anklage, die insgesamt 38 Fälle umfasst, gab Einblick in den Sumpf von Korruption und Bestechung, auf den die Ermittler durch Zufall bei Telefonüberwachungen im Drogenmilieu stießen.

So soll die Bande um Ante S. über Wettkonten in London bei asiatischen Buchmachern extrem hohe Wetten, bei diversen Anbietern in Deutschland dagegen viele niedrigere Beträge gesetzt haben. Die Kosten für die Bestechung wurden unter den Mitgliedern gleichmäßig aufgeteilt, ebenso die regionalen Zuständigkeiten. Der Kontakt zu den Spielern, die bestochen werden sollten, soll unter anderem über ehemalige Fußballer wie Kristian S. hergestellt worden sein.

Selbst bei einem Europapokalspiel funktionierte das System: Beim 3:1-Sieg des FC Basel am 5. November 2009 gegen ZSKA Sofia (3:1) kassierte die Bande einen Gewinn von über 200.000 Euro, weil laut Staatsanwaltschaft der Schiedsrichter bestochen war. Besonders einfallsreich soll der Angeklagte Tuna A. gewesen sein, der laut Anklage 700.000 Euro Schulden des belgischen Zweitligisten Union Royale Namur übernahm, um damit Einfluss auf die Spieler zu nehmen.

Nicht immer jedoch lief es wie geplant: Beim EM-Qualifikationsspiel gegen Georgien gewann die Schweizer U21 am 18. November 2009 nicht hoch genug, die Beschuldigten verloren ihre Wetten, obwohl der Schiedsrichter mit 60.000 Euro bestochen worden sein soll. Auch der Regionalligist VfB Lübeck gewann am 22. April 2008 3:1 gegen Fortuna Düsseldorf, obwohl laut Anklage 10.000 Euro an mehrere Spieler für eine Niederlage bezahlt worden waren.

Der Prozess gegen die vier ist erst der Auftakt der juristischen Aufarbeitung des Wettskandals. In ihm geht es lediglich um 32 Spiele in Deutschland, Belgien, Slowenien, Ungarn, Kroatien und der Schweiz. Insgesamt wird gegen mehr als 250 Personen ermittelt. Die Wetteinsätze sollen sich auf rund 12 Millionen Euro, die erzielten Gewinne auf 7,5 Millionen Euro belaufen haben. Die Höhe der gezahlten Bestechungsgelder beträgt nach Angaben der Ermittler etwa 1,5 Millionen Euro.

(SID/chk)
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