Sechs Monate auf Bewährung Hiddink wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Den Bosch (RPO). Der frühere niederländische Bondscoach Guus Hiddink ist wegen Steuerhinterziehung zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und 45.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung war Hiddink selbst nicht anwesend.

 Guus Hiddink war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Guus Hiddink war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Foto: AFP, AFP

Die Staatsanwaltschaft Den Bosch hatte sogar zehn Monate Gefängnis beantragt. "Hiddink ist sich im Klaren darüber, dass die Strafe zwar geringer ausgefallen ist, aber sein Ansehen ist natürlich trotzdem beschädigt worden", teilte ein Hiddink-Anwalt mit. Ob sein Mandant Berufung gegen das Urteil einlegen werde, sei noch offen. Es besteht eine zweiwöchige Frist.

Hiddink hätte von seinem Einkommen von 3,2 Millionen Euro in den Jahren 2002 und 2003 1,4 Millionen Euro an Steuern zahlen müssen. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde habe sich Hiddink bewusst für einen Scheinwohnsitz in Belgien entschieden, um der hohen niederländischen Einkommensteuer zu entgehen.

Die Anwälte des derzeitigen russischen Auswahlcoaches hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gegen ihren Mandanten eingeleiteten Strafverfahrens. Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf abgehörten Telefongesprächen, so die Verteidiger.

(sid)
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