Rückkehr in den Profifußball Fans protestieren gegen neuen Job für Vergewaltiger Evans

London · Der verurteilte Vergewaltiger Ched Evans hat offenbar einen neuen Klub gefunden. Der 26-Jährige steht trotz großer Proteste unmittelbar vor der Unterschrift beim englischen Drittligisten Oldham Athletic. Im Internet protestieren Fans gegen den möglichen neuen Job des umstrittenen Evans.

 Ched Evans steht vor einer Rückkehr in den Profifußball.

Ched Evans steht vor einer Rückkehr in den Profifußball.

Foto: ap

Das berichten mehrere englische Medien übereinstimmend. Demnach soll Evans umstrittene Rückkehr in den Profifußball am Donnerstag offiziell verkündet werden.

Evans war im April 2012 wegen der Vergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Hotel im walisischen Rhyl zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Stürmer hatte die Vorwürfe stets bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Am 17. Oktober 2014 war Evans vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Evans Fall ist längst zum Politikum geworden. Selbst Premierminister David Cameron schaltete sich ein und ließ über seinen Sprecher ausrichten, dass potenzielle "Arbeitgeber ihre Entscheidung sorgfältig abwägen" mögen. Hinzu kommt eine öffentliche Protestwelle: Eine 26-jährige Frau sammelte über eine Internet-Petition mehr als 60.000 Unterschriften, um Evans Comeback zu verhindern.

Oldham-Eigentümer Simon Corney glaubt trotz des öffentlichen Aufschreis und möglicher finanzieller Konsequenzen an Evans Recht auf Resozialisierung. Von der Ankündigung einiger Sponsoren sich zurückzuziehen, sollte Oldham Evans verpflichten, zeigte sich Corney bisher unbeeindruckt. Am Mittwoch kündigte ein Sponsor aufgrund der Spekulationen rund um den Transfer seine Zusammenarbeit mit dem Klub auf. Vor seiner Haft spielte Evans bei Sheffield United, ausgebildet wurde er in der Jugendabteilung des Spitzenklubs Manchester City.

Schon 2007 hatte Oldham mit einer umstrittenen Verpflichtung für Aufsehen gesorgt. Damals nahm der Klub Angreifer Lee Hughes unter Vertrag, nachdem dieser zuvor wegen gefährlichen Fahrens mit Todesfolge im Gefängnis gesessen hatte.

(sid)
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