Türkischer Klub bleibt gesperrt Cas lehnt Beschwerde von Trabzonspor gegen Europacup-Ausschluss ab

Lausanne · Der türkische Erstligist Trabzonspor darf in den kommenden zwei Jahren nicht am Europapokal teilnehmen. Grund sind Verstöße gegen das Financial Fairplay. Der Internationale Sportgerichtshof Cas bestätgte die Entscheidung der Uefa und lehnte eine Beschwerde ab.

 Fans von Trabzonspor auf der Tribüne.

Fans von Trabzonspor auf der Tribüne.

Foto: imago sportfotodienst

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat die Entscheidung der Europäischen Fußball-Union Uefa zum Ausschluss des türkischen Clubs Trabzonspor aus dem Europacup bestätigt. Damit bleibt der türkische Vizemeister von der Teilnahme an den Uefa-Clubwettbewerben in den Jahren 2020/21 und 2021/22 ausgeschlossen.

Die Uefa hatte mit dem Ausschluss Verstöße des türkischen Clubs gegen das Financial Fairplay geahndet. Grund für die Bestrafung war der Verstoß gegen eine Übereinkunft aus dem Jahr 2016. Darin hatte sich Trabzonspor laut Uefa verpflichtet, dass Ausgaben die Einnahmen nicht übereinsteigen sollen. Nun seien die Ziele für das Finanzjahr 2019 nicht erreicht worden, begründete die Uefa. Der Verband hatte die Strafe schon vor elf Monaten ausgesprochen, damals aber noch zur Bewährung ausgesetzt.

Trabzonspor hatte gegen die Strafe am 13. Juni 2020 Berufung beim Cas eingelegt. Das Cas-Schiedsverfahren wurde auf beschleunigter Basis durchgeführt. Nachdem der für diese Angelegenheit zuständige Einzelschiedsrichter die schriftlichen Eingaben und Beweise der Parteien berücksichtigt hatte, stellte er fest, dass Trabzonspor das erforderliche Finanz-Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019 nicht erreicht hatte und wies daher die Beschwerde zurück.

(dpa/ld)
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