36 Punkte Abzug für Sion "Akt des Wahnsinns" bringt Fifa in Bredouille

Zürich · Im Internet hat die Welt des FC Sion noch ihre Ordnung. Die Super-League-Tabelle auf der Homepage des Schweizer Fußball-Erstligisten ignoriert den beispiellosen 36-Punkte-Abzug durch den Nationalverband SFV und führt die Walliser unverdrossen auf Rang drei.

 Christian Constantin, Präsident des FC Sion, muss reichlich Fragen beantworten.

Christian Constantin, Präsident des FC Sion, muss reichlich Fragen beantworten.

Foto: dpa

Mehr noch als Trotz vermittelt die Botschaft in der Affäre um verbotene Spielerverpflichtungen und untersagte Klagen vor Zivilgerichten den unbeugsamen Willen von Sions Vereinschef Christian Constantin, seinen Kampf gegen die Allmacht des Weltverbandes Fifa und der Europa-Organisation Uefa nach dem "Akt des Wahnsinns" (Constantin) fortzuführen.

Was im Februar 2008 als Streit um eine Spielerverpflichtung begann, 2009 über ein Transferverbot für den Klub und 2011 bis hin zu Sions Ausschluss aus der Europa League führte, kann sich durch Constantins Entschlossenheit wie einst das Bosman-Urteil noch zu einer wahrhaftigen Revolution für den ganzen Sport ausweiten: Auf dem Spiel steht für die Verbände nicht mehr und nicht weniger als die Eigenständigkeit ihrer Sportgerichtsbarkeiten.

Einen Vorgeschmack auf das drohende Ungemach gab Sion schon einmal durch seine scharfe Reaktion auf das drakonische SFV-Urteil. "Diese Entscheidung ist eine untragbare Schädigung für jegliches juristisches Empfinden", ließ Sion via Internet verlauten. Der SFV hatte Sion auf Geheiß der Fifa entgegen mehrerer zivilgerichtlicher Entscheidungen bestraft, um einen von der Fifa angedrohten Ausschluss seiner Nationalteams und Klubs von internationalen Wettbewerben und Begegnungen zu verhindern.

Entsprechend legte Sion nach der "unverantwortlichen Entscheidung" (Constantin) über die Ankündigung rechtlicher Schritte hinaus noch nach: Dem SFV warf der Klub "Feigheit", "Diffamierung" sowie einen Verstoß gegen eigene Statuten vor und bezichtigte zudem die Fifa der "Erpressung". Constantin: "Wenn jemand ein Todesurteil fällt, braucht er einen Vollstrecker. Und die Fifa missbraucht den SFV als Vollstrecker." Seine schon vor der Rekordstrafe gestellte Anzeige gegen die FIFA wegen Nötigung begründet der Unternehmer damit, dass die Fifa zur Lösung des "Falles Sion" den SFV und alle Schweizer Klubs zu "Geiseln" gemacht habe.

Die abstruse Situation, durch die auch das Champions-League-Achtelfinale des Schweizer Meisters FC Basel gegen den deutschen Rekordtitelgewinner Bayern München infrage gestellt sein könnte, verdeutlichen die Urteildetails: Für jedes der zehn Ligaspiele mit laut Fifa unrechtmäßig verpflichteten Profis zog der Verband entgegen seines festgeschriebenen Höchststrafmaßes von zwölf Punkten Abzug Sion drei Zähler ab, ließ die Ergebnisse für die FC-Gegner in der Wertung; gleiches beschloss der SFV für zwei Pokalspiele (!), schloss die Sittener allerdings nicht aus dem Cup-Wettbewerb aus.

"Wir wollten Sion schützen, ohne zu helfen", hieß es in der SFV-Erklärung zum schmerzvollen Spagat des Verbandes im Loyalitätskonflikt zwischen FIFA und heimischen Vereinen: "Wir hoffen, dass die FIFA das Urteil akzeptiert."

Ob die FIFA angesichts ihrer ultimativen Forderung nach Umwandlung aller Ergebnisse Sions in Niederlagen bereits milde gestimmt ist, erscheint offen. "Die FIFA hat den Entscheid des SFV zur Kenntnis genommen. Die FIFA wird nun die Unterlagen analysieren und diese Anfang Januar ihrem Dringlichkeitskomitee vorlegen", lautete der Inhalt einer Mitteilung des Weltverbandes.

Dabei ist gleichermaßen die FIFA in der Bredouille. Denn gehen Sion und Constantin ihren Weg durch die Instanzen weiter, drohen am Ende des Tages das eherne Prinzip der Autonomie des Sports und damit besonders auch das Verbot von Zivilklagen zur Klärung von Streitfällen auf Verbandsebene zu fallen. Für diesen Fall müssten FIFA und andere Dachorganisation zittern: Die Vereinbarkeit ihrer Statuten mit rechtsstaatlichen Prinzipien erscheint zumindest in Einzelfällen ausgesprochen fraglich.

(sid)
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