Kontrollen in Berlin Polizei überprüft erstmals Umweltplaketten

Berlin (RPO). Die neuen Umweltzonen in Großstädten sind noch ganz frisch, da hat die Polizei erstmals kontrolliert, ob Autos in den ausgewiesenen Zonen auch wirklich mit den richtigen Plaketten unterwegs waren.

Zehn Fragen und Antworten zur Feinstaubplakette
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Foto: AP

Bei Alkoholkontrollen in der Nacht zu Neujahr hätten Beamte in der Hauptstadt Berlin an den Wagen auch die neuen Aufkleber inspiziert und die Autofahrer ohne Abzeichen auf die Plakettenpflicht hingewiesen, sagte ein Polizeisprecher.

Auch in Zukunft werde die Überprüfung der Plaketten in allgemeine Fahrzeugkontrollen eingebunden. Dabei würden Autofahrer unter anderem mit Flyern über die Neuregelung informiert. Gezielte Einsätze allein zur Umweltzone gebe es aber nicht. Zahlen zu den Wagen, die bei den Kontrollen ohne Plakette unterwegs waren, lägen noch nicht vor, sagte der Sprecher.

Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß ist die Zufahrt in die Berliner Innenstadt verwehrt. Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung dürfen sie in die Umweltzone nicht mehr einfahren.

Trotz der ersten Kontrollen lässt die Berliner Polizei bei Verstößen im Januar noch Milde walten. Der Senat räumte die vierwöchige Schonfrist ein, um die Akzeptanz für die Umweltzone zu erhöhen. Erst ab Februar droht Autofahrern ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Die Neuregelung gilt auch für parkende Autos, Busse oder Laster.

Hauptziel ist nach Darstellung des Senats ein besserer Gesundheitsschutz. Zugleich solle ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, indem Fahrzeuge mit hoher Feinstaubbelastung aus der Innenstadt verbannt werden. Scharfe Kritik kommt dagegen von der Wirtschaft, die kleine Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet sieht. Umweltzonen wurden zeitgleich auch in Hannover und Köln eingerichtet.

Neben Berlin gehören auch Köln und Hannover zu den ersten drei Städte, die solche Umweltzonen eingerichtet haben. In Hannover sagte ein Polizeisprecher, am ersten Tag der Neuregelung habe sich für die Autofahrer nicht viel geändert. Die Behörden hätten entschieden, in den ersten vier Monaten Verstöße gegen die Auflagen noch nicht zu ahnden. Bis Ende April stehe an erster Stelle Information und Aufklärung. Sonderkontrollen durch die Polizei solle es nicht geben.

(afp)
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