Gericht bestätigt Kind darf als 96-Geschäftsführer weitermachen – Offene Fragen bleiben

Hannover · Vor Gericht hat Martin Kind Recht bekommen und darf weiter als Geschäftsführer von Hannover 96 arbeiten. Allerdings löst das nicht die Frage, ob 96 gegen die 50+1-Regel der DFL verstößt.

Martin Kind feiert einen Sieg vor Gericht.

Martin Kind feiert einen Sieg vor Gericht.

Foto: dpa/Peter Steffen

Das Landgericht Hannover hat auch in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte der Richter Carsten Peter Schulze am Dienstag fest. Damit darf der 78-Jährige uneingeschränkt weiter arbeiten.

In einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August hatte das Landgericht Kind zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer zu arbeiten. Zuvor war er überraschend im Juli von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.

Die Entscheidung legt den Streit allerdings nicht bei, da sich die Deutsche Fußball Liga in den Konflikt zwischen dem Mutterverein und dem Profifußball-Geschäftsführer eingeschaltet hatte. Die „Bild“-Zeitung und die „Neue Presse“ in Hannover zitierten am Montag aus einem ihnen vorliegenden Schreiben des DFL-Justiziars Jürgen Paepke, das als deutliche Warnung an Kind zu verstehen ist. Die DFL pocht darin auf „das uneingeschränkte Weisungsrecht“ des Vereins gegenüber der Kapitalseite. Das sei im Fall des Fußball-Zweitligisten „eine wesentliche Voraussetzung, dass die Struktur als noch mit der 50+1-Regel vereinbar angesehen wird“.

Der Stammverein sieht sein Weisungsrecht allerdings eingeschränkt. Die Entscheidung ist eine weitere Niederlage für den Stammverein, der vor Gericht durch Aufsichtsrats-Chef Ralf Nestler vertreten war. Nach der vorläufigen Entscheidung im August hatte die Spitze des e.V. Berufung beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Auch gegen die jüngste Entscheidung dürfte sich der Mutterverein zur Wehr setzen.

Die Auseinandersetzung liegt auch an der komplizierten Struktur: Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

(dör/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort