Hannover-96-Präsident Martin Kind reicht zweite Klage gegen 50+1 im Herbst ein

Hannover · Klubchef Martin Kind vom Fußball-Bundesligisten Hannover 96 will in diesem Herbst eine zweite Klage wegen der abgelehnten Ausnahmegenehmigung für die 50+1-Regel vor dem Landgericht Frankfurt einreichen.

 Hannover-96-Präsident Martin Kind.

Hannover-96-Präsident Martin Kind.

Foto: dpa/Peter Steffen

In dieser Klage soll die Regelung, die besagt, dass ein Stammverein in den ausgegliederten Kapitalgesellschaften der ProfiKlubs die Stimmenmehrheit behalten muss, kartell- und wettbewerbsrechtlich überprüft werden. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin „Capital“ in seiner an diesem Donnerstag erscheinenden Ausgabe.

Zuvor hatte der niedersächsische Bundesligist bereits beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen Klage eingereicht. Auch die Klage vor dem Landgericht Frankfurt hatte Kind bereits angekündigt. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte am 18. Juli den Ausnahmeantrag der Niedersachsen zur 50+1-Regel nicht genehmigt. Kind, der mit kurzer Unterbrechung 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und 96 pochen auf eine Ausnahmegenehmigung, die bereits die Ligakonkurrenten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim erhalten haben. Der DFL warf Kind nun vor, „wie ein Kartell“ seine eigenen Regeln aufzustellen.

Verständnis für seine Haltung erhielt Kind von seinem früheren Manager Jörg Schmadtke. „Es könnte ein Hebel sein, um mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zu schaffen“, sagte der neue Sportchef des VfL Wolfsburg im Interview der Deutschen Presse-Agentur im Hinblick auf eine Abschaffung der Regelung.

(ako/dpa)
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