Frauen-Bundesliga Wolfsburg und Essen eröffnen neue Saison

Frankfurt · Die neue Saison der Frauenfußball-Bundesliga wird am 4. September mit dem Eröffnungsspiel des Titelverteidigers VfL Wolfsburg gegen die SGS Essen gestartet. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund am Montag mit.

 Eine Szene aus de Pokalfinale 2020: Wolfsburgs Dominique Janssen (l) und Essens Jana Feldkamp kämpfen um den Ball. (Archivbild)

Eine Szene aus de Pokalfinale 2020: Wolfsburgs Dominique Janssen (l) und Essens Jana Feldkamp kämpfen um den Ball. (Archivbild)

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Beide Teams standen sich erst Anfang Juli im Finale des DFB-Pokals der Frauen gegenüber, das der VfL nach Elfmeterschießen für sich entschieden hatte.

Die beiden Aufsteiger Werder Bremen und SV Meppen müssen zum Auftakt der Spielzeit 2020/21 jeweils auswärts antreten. Während Meppen zum MSV Duisburg reisen muss, treten die Bremerinnen bei Eintracht Frankfurt an. Die Eintracht vertritt nach der Fusion mit dem 1. FFC Frankfurt von nun an die Mainmetropole in der Bundesliga.

Das Topspiel zwischen Meister VfL Wolfsburg und Vizemeister FC Bayern München findet am 9. Spieltag statt, der am 14./15. November ausgetragen wird. Der letzte Spieltag vor dem Jahreswechsel ist am 20. Dezember vorgesehen, der erste Spieltag nach der Winterpause wird am 14. Februar 2021 ausgetragen. Das Saisonfinale ist für den 13. Juni 2021 terminiert. Im DFB-Pokal der Frauen startet die erste Hauptrunde am 26./27. September. Das Finale geht am 29. Mai 2021 in Köln über die Bühne. Im Rennen um die Europapokalplätze sind die Chancen größer geworden. Erstmals können sich nicht nur der deutsche Meister und der Tabellenzweite der Bundesliga für die Champions League der Frauen qualifizieren, sondern auch der Tabellendritte.

Alle Planungen im DFB-Rahmenspielplan der Saison 2020/2021 stehen unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Verfügungslagen vor Ort den Spielbetrieb ermöglichen, hieß es in der Mitteilung. Anpassungen für einzelne Wettbewerbe aufgrund sich verschärfender Pandemielagen oder veränderter Verfügungslagen seinen weiterhin möglich.

(dpa/old)
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