Aufsichtsratswahl Fortuna kontert Fiegen aus

Düsseldorf · Wolfgang Fiegen kann auf der Mitgliederversammlung von Fortuna Düsseldorf am Sonntag bei den Wahlen zum Aufsichtsrat nun doch nicht kandidieren. Er hatte beim Amtsgericht einen entsprechenden richterlichen Beschluss erwirkt (Az.: 45C379/17), der dem Verein zugestellt wurde.

 Wolfgang Fiegen (Archivbild).

Wolfgang Fiegen (Archivbild).

Foto: rpo, Falk Janning

Laut Gericht sei insbesondere die Begründung des Wahlausschusses nicht geeignet, Fiegen eine Kandidatur zu verwehren. Der Wahlausschuss hatte dessen Kandidatur abgelehnt, weil er nicht geeignet sei. Gegen den richterlichen Beschluss hat Fortuna Widerspruch eingelegt, der nicht aufgehoben wurde, so Catherine Klein, Richterin und zuständige Pressedezernentin. "Die Vollziehung der Einstweiligen Verfügung ist gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden", erklärte sie.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom Gericht für Dienstag, den 14. November, 9.40 im Saal 1103 angesetzt. Dann gehört die Mitgliederversammlung allerdings schon der Vergangenheit an.

Es ist bereits das dritte Mal, dass Fiegens Kandidatur zum Aufsichtsrat abgelehnt wird. Fiegen sieht es als Willkür an und zog dieses Mal vor Gericht. "Es ist traurig, dass es so weit kommen musste", sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion.

"Der Wahlausschuss hat klare Begründungen aufgeführt, warum Herr Fiegen nicht für das Amt im Aufsichtsrat geeignet ist", teilte Fortuna auf Nachfrage mit. "Diese liegen dem Amtsgericht vor. Nach Kenntnis dieser Begründungen wurde die Einstweilige Verfügung eingestellt, so dass Herr Fiegen am Sonntag nicht kandidieren wird."

(ths)
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