Fehlverhalten der Fans Fortuna muss 23.000 Euro Strafe zahlen

Düsseldorf · Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 23.000 Euro verurteilt. Anhänger hatten beim Pokalspiel in Ulm pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

 Fortuna-Fans in Ulm.

Fortuna-Fans in Ulm.

Foto: Rheinische Post/Falk Janning

Bundesligist Fortuna Düsseldorf ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 am 30. Oktober wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Trotz eines frühen Rückstands hatte das Team von Trainer Friedhelm Funkel die Pokalaufgabe beim Viertligisten souverän gemeistert. Die Düsseldorfer zogen durch ein 5:1 in die nächste Runde ein. Im Achtelfinale trifft Fortuna auf den FC Schalke.

(sid/old)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort