Gegen Stadionverbot verstoßen Fortuna-Ultra muss drei Jahre ins Gefängnis

Düsseldorf · Obwohl er Stadionverbot hatte, tauchte ein 23-jähriger Fortuna-Fan im Oktober beim Spiel gegen Schalke in der Nähe der Arena auf. Dafür muss er nun drei Jahre ins Gefängnis.

 Blick ins Fortuna-Stadion.

Blick ins Fortuna-Stadion.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Drei Jahre Jugendhaft muss ein 23-jähriger Fortuna-Anhänger, der als so genannter Problemfan vielfach gewalttätig in Erscheinung getreten war, jetzt absitzen. Dafür hat das Landgericht gesorgt. Trotz strenger Auflagen, sich von Fußballstadien und der Fan-Szene rund um Ultra-Fans wegzuhalten, war er im Oktober zum Bundesliga-Spiel gegen Schalke 04 doch wieder in Stadion-Nähe – und sogar mitten in einer Ultra-Gruppe angetroffen worden. Damit hatte er aus Sicht des Gerichts jede Bewährungs-Chance verwirkt und muss die dreijährige Haftzeit nun antreten.

Er habe keine Ahnung gehabt, gab sich der Angeklagte gestern arglos. Das Jugendhaft-Urteil gegen ihn sei noch nicht rechtskräftig gewesen, also habe er sich in einer Kneipe in Lohausen am 6.Oktober das Spiel gegen Schalke wenigstens im Fernsehen anschauen wollen. Er habe geglaubt, dass so nah an der Fortuna-Arena „gerade dort keine Prügelszenen“ zu befürchten wären.

Doch genau dieses Lokal gilt seit jeher als Ultra-Treff, kurz nach den ersten Hooligans sei also auch die Polizei dort erschienen. „Es wurden dann aber immer mehr“, so der 23-Jährige – und das traf auf beide Seiten vor diesem Schalke-Spiel zu. Er habe sich zu einer nahe gelegenen Tankstelle retten wollen, aber „da kam der ganze Haufen hinterher“. Die Polizei habe daraufhin das Gelände abgeriegelt – und auch den 23-Jährigen dort erwischt.

Dass er damit massiv seine gerichtlichen Auflagen verletzt hatte, wollte er aber nicht wahr haben. So sei das Hafturteil gegen ihn nicht rechtskräftig gewesen. Das musste es auch nicht, so der Vorsitzende Richter der Berufungskammer gestern. Bei den Auflagen sei es der Justiz ja gerade darum gegangen, wie er sich nach der ersten Verurteilung führt – und ob er es durchhält, jeglichen Kontakt zur Hooligan-Szene zu unterlassen.

Da ihm dies nicht gelungen war, muss er die Strafe nun antreten. Dazu verurteilt worden war er übrigens wegen zahlreicher gewalttätiger  Übergriffe rund um Fortuna-Spiele – nicht nur auf gegnerische Fans, sondern auch auf Polizisten und sogar für einen völlig grundlosen Angriff von Hooligans auf englische Fußball-Fans in der Altstadt im Juli 2017. 

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