Fortuna Düsseldorf Bengalos: Fortuna-Fan muss Sozialarbeit leisten

Als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz hat ein Jugendrichter den Versuch eines 17-jährigen Fortuna-Anhängers gewertet, einen Bengalo in ein Fußballstadion zu schmuggeln. Der Gymnasiast gab zu, dass er im April in Dresden mit einer Handfackel in der Unterhose zum Zweitligaspiel der Fortuna gegen Dynamo Dresden wollte.

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Foto: rpo, Falk Janning

Ein Spürhund hatte bei der Einlasskontrolle sofort angeschlagen. Vor Gericht gab sich der Schüler kleinlaut, reumütig, einsichtig.

Im Prozess, der mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, hielt Jugendrichter Edwin Pütz dem Fortuna-Fan die hohe Brisanz solcher Handfackeln vor. Da "Bengalos" mit Magnesium gefüllt sind, können sie bis zu 1600 Grad heiß werden und lassen sich kaum noch löschen. Mitten in einem Fanblock entzündet, stellen die Handfackeln ein hohes Sicherheitsrisiko dar.

Der Angeklagte, mit Eltern zum Prozess erschienen, hörte mit gesenktem Kopf zu. Er habe sich über die Brisanz von pyrotechnischen Fackeln bis zu diesem Auswärtsspiel in Dresden keine Gedanken gemacht. "Das tut mir leid", murmelte er. Auch Fernsehbilder vom Relegationsspiel der Fortuna gegen Hertha BSC Berlin habe ihm nun die Gefährlichkeit von "Bengalos" deutlich gemacht.

Als Konsequenz habe er sich von der Szene der Fortuna-Ultra-Fans getrennt. Zumal der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegen den Schüler ein dreijähriges Stadionverbot verhängt hat, das nun bundesweit gilt.

Amtsrichter Edwin Pütz, der zugleich die Düsseldorfer Jugendarrestanstalt leitet, betonte: Er habe bis zum Prozesstermin mit dem Gedanken gespielt, einen "deftigen Dauerarrest" von mindestens einer Woche zu verhängen. Da der Gymnasiast aber einsichtig auftrat, seine Tat bereute, rückte der Richter davon ab. Er verwarnte den Jugendlichen.

Als spürbare Sanktion muss der Schüler aber 30 Stunden Sozialarbeit ableisten. Das akzeptierte der 17-Jährige sofort. Seine Eltern wollen eine schmerzliche Sanktion verhängen. Sie kündigten an, dass ihr Sohn das Honorar für seinen Anwalt aus eigener Tasche zahlen muss. Und das dürften mehrere Hundert Euro sein.

(RP)
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