Nach drittem Corona-Fall Schalke-Spiel gegen Hertha auszutragen, ist grob fahrlässig und wettbewerbsverzerrend

Meinung | Gelsenkirchen · Dass die Bundesliga-Partie zwischen Schalke 04 und Hertha BSC stattfinden darf, ist wettbewerbsverzerrend und grob fahrlässig. Gleich aus mehreren Gründen. Ein Kommentar.

 Drei Corona-Fälle überschatten das Nachholspiel des FC Schalke 04.

Drei Corona-Fälle überschatten das Nachholspiel des FC Schalke 04.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Jetzt handeln die Verantwortlichen kurz vor Schluss der Bundesliga-Saison doch noch grob fahrlässig! Obwohl es in der Mannschaft des FC Schalke 04 innerhalb von drei Tagen den dritten positiven Corona-Befund gab, soll am Mittwochabend (18 Uhr) das Nachholspiel gegen Hertha BSC stattfinden. Nachvollziehbar ist das nicht - und zudem ist die Durchführung der Partie wettbewerbsverzerrend.