Nach drittem Corona-Fall Schalke-Spiel gegen Hertha auszutragen, ist grob fahrlässig und wettbewerbsverzerrend
Meinung | Gelsenkirchen · Dass die Bundesliga-Partie zwischen Schalke 04 und Hertha BSC stattfinden darf, ist wettbewerbsverzerrend und grob fahrlässig. Gleich aus mehreren Gründen. Ein Kommentar.
12.05.2021
, 12:53 Uhr
Jetzt handeln die Verantwortlichen kurz vor Schluss der Bundesliga-Saison doch noch grob fahrlässig! Obwohl es in der Mannschaft des FC Schalke 04 innerhalb von drei Tagen den dritten positiven Corona-Befund gab, soll am Mittwochabend (18 Uhr) das Nachholspiel gegen Hertha BSC stattfinden. Nachvollziehbar ist das nicht - und zudem ist die Durchführung der Partie wettbewerbsverzerrend.