Nach Tönnies-Entscheid Schalker Ehrenrat weist Vorwürfe zurück

Gelsenkirchen · Der Ehrenrat des FC Schalke 04 hat sich nach seiner Entscheidung zu den Aussagen von Aufsichtsratschef Clemens Tönnies gegen Kritik gewehrt.

 Clemens Tönnies.

Clemens Tönnies.

Foto: dpa/Tim Rehbein

Es seien „in der öffentlichen Diskussion zahlreiche falsche Behauptungen und Diskreditierungen auf den Ehrenrat eingeprasselt“, sagte der Vorsitzende Jochen Dohm in einer Mitteilung des Fußball-Bundesligisten vom Freitagabend.

Die Ehrenratssitzung am Dienstagabend hatte ergeben, dass Tönnies sein Amt bei dem Verein nach seinen umstrittenen Aussagen über Afrika für drei Monate ruhen lassen will. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf des Rassismus unbegründet sei. Die Entscheidung hatte teils heftige Kritik und Unverständnis ausgelöst.

Tönnies sei „wegen des Verstoßes gegen die Satzung und das Leitbild des Vereins“ die zweithöchste mögliche Sanktion eröffnet worden, heißt es nun in der Erklärung von Dohm. „Diese Entscheidung wurde von Herrn Tönnies sofort akzeptiert und er hat erklärt, deshalb sein Amt für drei Monate ruhen zu lassen.“ Der Ehrenrat-Vorsitzende betonte zudem, dass keines der Mitglieder des Gremiums bei der Urteilsfindung befangen gewesen sei.

Die Erklärung des Ehrenrats im Wortlaut:

Der Ehrenrat hat in seiner Sitzung mit Clemens Tönnies vom 6. August ein gerichtsmäßiges Verfahren abgehalten. Unter Wahrung des Beratungsgeheimnisses legt der Ehrenrat Wert darauf, folgende Punkte die Aussagen und Behauptungen von Öffentlichkeit und Medien betreffend klarzustellen:

1.: Keines der Ehrenratsmitglieder steht in finanzieller oder wirtschaftlicher Abhängigkeit zu Clemens Tönnies. Niemand war also bei der Urteilsfindung befangen, was vor Beginn der Sitzung auch festgestellt und im Sitzungs­protokoll vermerkt wurde.

2.: Wie in jeder Gerichtsverhandlung üblich wurde zur Klärung des Sachverhaltes Herr Tönnies detailliert zum Geschehen befragt und auch der Live-Mitschnitt der gesamten Rede in die Beurteilung einbezogen.

3.: Der Ehrenrat hat die möglichen Satzungs- und Leitbildverstöße anhand unterschiedlicher juristischer und soziologischer Definitionen ausführlich diskutiert.

4.: Der Ehrenrat hat Herrn Tönnies wegen des Verstoßes gegen die Satzung und das Leitbild des Vereins unter Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte die nach der Satzung zweithöchste mögliche Sanktion, eine mehrmonatige Suspendierung von bis zu drei Monaten, eröffnet. Diese Entscheidung wurde von Herrn Tönnies sofort akzeptiert und er hat erklärt, deshalb sein Amt für drei Monate ruhen zu lassen.

(pabie/dpa)
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