Stürmer soll hohe Geldstrafe zahlen Strafbefehl gegen Bobadilla wegen Körperverletzung

Augsburg · Nach einer tätlichen Auseinandersetzung beim Augsburger Presseball ist gegen Raul Bobadilla ein Strafbefehl erlassen worden.

 Das Augsburger Amtsgericht hat gegen Raul Bobadilla einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen.

Das Augsburger Amtsgericht hat gegen Raul Bobadilla einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen.

Foto: dpa, fve fdt

Dem Torjäger des Bundesligisten FC Augsburg werde vorgeworfen, bei dem Ball im November 2014 "einen anderen Gast mit einem Faustschlag gegen den Kopf verletzt zu haben", teilte das Amtsgericht Augsburg am Freitag mit. Möglicherweise sei es zuvor zu einer Provokation oder Beleidigung durch das spätere Opfer gekommen.

Der 27-jährige Bobadilla muss eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen, wenn er den Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung akzeptiert. Damit liegt die Strafe unter der Vorstrafengrenze. Zur Gesamthöhe der Geldstrafe machte das Gericht aus Datenschutzgründen keine Angaben. Der Offensivspieler kann binnen zwei Wochen auch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, dann käme es zum Prozess.

Der FC Augsburg kündigte am Freitag an, dass der Strafbefehl akzeptiert werde und das Thema damit erledigt sei. Trainer Markus Weinzierl hofft auf keine sportlichen Nachwirkungen für Bobadilla. "Wichtig ist, dass Raul für die Mannschaft wichtig ist und seine 100 Prozent auf dem Platz bringt", sagte der Coach. "Ich würde ihm wünschen, dass er das entscheidende Tor macht."

(dpa)
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