Deutscher "Voodoo-Zauberer" "20.000 hätten auch nicht geholfen"
Kiew · Der "Voodoo-Zauber" hat nichts genutzt, dennoch bereut der deutsche Mieter der belgischen "ebay-Fans" seine Aktion nicht. "So wie sie gespielt haben, hätten auch 20.000 Fans nichts genutzt", sagte der 50 Jahre alte Siegerländer nach dem EM-Aus der DFB-Elf.
"Außerdem müssen sich meine belgischen Freunde keine neue Mannschaft mehr suchen, sondern können Spanien im Finale unterstützen." Der Mann, der nicht genannt werden möchte, hatte bei ebay die Unterstützung der 20.000 belgischen Anhänger aus einer Facebook-Gruppe ersteigert. Er hatte sie jedoch nicht für Deutschland, sondern für Spanien eingesetzt - weil zuvor in den Niederlanden und Tschechien alle Teams die Spiele mit belgischer Unterstützung verloren hatten.
"Anfangs war es als eine Art Voodoo-Zauber gedacht", sagte der Siegener: "Aus Deutschland gegen Italien wollte ich mich raushalten. Für Deutschland hätte es Unglück bringen können, bei Italien hätten mir alle gesagt: Du spinnst doch. Ich hatte die Wahl zwischen Spanien und Portugal, und Spanien erschien mir der schwerere Gegner für Deutschland im Finale."
Dass er die Auktion überhaupt gewann, sei zwar ein Zufall gewesen, er habe "eigentlich nur das lächerliche Gebot puschen" wollen. Im Endeffekt habe ihm diese "verrückte Aktion für einen guten Zweck eine Menge Spaß gemacht. Auch wenn es nicht ausgegangen ist wie zunächst erhofft." Seine Auktionssume von 82 Euro für das UN-Kinderhilfswerk Unicef will er nun freiwillig verdoppeln.
Die Belgier konnten beim Halbfinal-Erfolg der Spanier im Elfmeterschießen gegen Portugal endlich ihren ersten Sieg feiern. Nun könnte sich für sie die Geschichte wiederholen. 2010 waren sie zunächst Honduras-Fans, dann Ghana-Anhänger, ehe sie am Ende als "Spanier" den Titel feiern konnten.
Für die Unterstützung der Teams besorgen sich die belgischen Fans T-Shirts und Trikots, bemalen sich die Gesichter mit den Wappen, lernen die Nationalhymne sowie klassische Fan-Gesänge und essen während des Spiels landestypische Gerichte.