Fehlverhalten der Fans Eintracht kommt mit blauem Auge davon

Frankfurt/Main · "Wiederholungstäter" Eintracht Frankfurt ist nach dem Fehlverhalten einiger Fans in insgesamt sieben Fällen mit einem blauen Auge davongekommen. Am Dienstag belegte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Erstligisten nur mit einem Teilausschluss für das erste Heimspiel der anstehenden Saison gegen Schalke 04 sowie einer weiteren Partie auf Bewährung.

 Das Sportgericht ahndete mit dem Urteil Fan-Vorkommnisse in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen der Frankfurter.

Das Sportgericht ahndete mit dem Urteil Fan-Vorkommnisse in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen der Frankfurter.

Foto: dpa, es ss

Zudem wird eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro fällig, von der die Hessen 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können. Sollten sich die Frankfurter bis zum 31. Mai 2017 aber noch einmal etwas zu Schulden kommen lassen, bleibt der Fan-Stehplatzbereich 40 hinter dem Tor noch einmal geschlossen.

"Das Urteil war einserseits erforderlich, andererseits auch ausreichend und maßvoll", sagte der vorsitzende Richter Hans E. Lorenz: "Dass der Verein auf Bewährung steht, hat eine stärkere erzieherische Wirkung als zwei Teilausschüsse. So besteht für Fans Motivation, sich in der kommenden Saison straffrei zu führen."

Frankfurts Vorstandsmitglied Axel Hellmann sprach von einem "ordentlichen Ergebnis, das uns vor einer Kollektivstrafe bewahrt." Zugutegehalten wurde den Hessen auch die Installierung eines internen Vereinsgerichts, das laut Lorenz "modellhaft" für die Bundesliga stehen könnte.

Der Urteilsverkündung folgte auf eine mehrstündige und teilweise hitzige Verhandlung, in der diverse Fehlverhalten einiger Frankfurter Anhänger zwischen dem 6. Februar und dem 23. Mai 2016 diskutiert worden waren. Dabei ging es in erster Linie um die verbotene Verwendung von Pyrotechnik.

Drei der insgesamt neun Anklagepunkte waren im Verlauf des Verfahrens eingestellt worden, bei den restlichen Aspekten stimmten die Frankfurter Verantwortlichen den vom DFB-Kontrollausschuss dargelegten Vorwürfen zu. Dazu gehörten auch die Vorkommnisse in den beiden Relegationsspielen gegen den 1. FC Nürnberg, für die der Zweitligist am Montag bereits mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro und einem Heimspiel mit einem Zuschauer-Teilausschluss belegt wurde.

Eine ähnliche Strafe hatte das DFB-Sportgericht auch gegen die SGE am 21. Januar für das mehrmalige Abbrennen von Pyrotechnik ausgesprochen. Damals war der Bundesligist zu einer Geldstrafe (75.000 Euro) sowie zwei Spielen unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit verdonnert worden. Ein weiteres Heimspiel wurde bis zum 6. Dezember 2016 zur Bewährung ausgesetzt.

Auch wegen dieses Urteils hatte Schickhardt am Dienstag zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen Lorenz gestellt. Denn die Anklagepunkte bezüglich des Zeigens von DFB-feindlichen Bannern beträfen die sogenannte Urteilsschelte, "Opfer und Richter sind in einigen Punkten der Anklage also identisch", sagte Schickhardt. Lorenz lehnte den Antrag allerdings ab.

(sid)
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