CL-Spiel in Neapel Eintracht wehrt sich mit einstweiliger Verfügung gegen Fanausschluss
Frankfurt · Eintracht Frankfurt geht mit einer einstweiligen Verfügung im Schnellverfahren gegen den Fan-Ausschluss in der Champions League vor. Die Erfolgsaussichten sind jedoch begrenzt.
Dies bestätigte der Verein am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet. „Nach Einschätzung aller Experten hat es eher symbolischen Charakter“, sagte Eintracht-Vorstand Philipp Reschke der „Bild“ am Donnerstag. Dass der Erlass für das Achtelfinal-Rückspiel am 15. Februar beim SSC Neapel gekippt wird, gilt als sehr unwahrscheinlich.
Die Fans der Hessen dürfen den Bundesligisten nicht im Stadion in Italien unterstützen. Das italienische Innenministerium hat eine Verfügung gegen den Spitzenreiter der Serie A erlassen, wonach dieser keine Eintrittskarten für die Partie am 15. März an Frankfurter Anhänger verkaufen darf. Nach Angaben der Eintracht vom Dienstag soll dieses Verbot auch das offizielle Gastkontingent über insgesamt 2700 Karten, davon 2400 im Gästesektor, umfassen, welches dem Verein nach dem Uefa-Reglement zustünde.
Cheftrainer Oliver Glasner berichtete am Donnerstag bereits, wie auch aus seinem Umfeld Personen ihre Reisen und Hotels in Neapel stornieren. Am Rande des Hinspiels am 21. Februar, das die Hessen mit 0:2 verloren hatten, war es in Frankfurt zu tätlichen Angriffen auf italienische Fans gekommen. Neun Personen wurden damals kurzzeitig in Gewahrsam genommen.