Vierter Prozesstag in Frankfurt Einstellung des Verfahrens gegen Yeboah abgelehnt

Frankfurt/Main (sid). Am vierten Prozesstag des Verfahrens gegen Fußball-Profi Anthony Yeboah ist der Antrag seines Verteidigers auf Einstellung der Untersuchung erwartungsgemäß abgewiesen worden. Damit muss sich der Stürmer des Bundesligisten Hamburger SV weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Frankfurt/Main verantworten.

Im Prozess um angeblich versteckte Lohnzahlungen an den Ghanaer in Höhe von 2,3 Millionen Mark brachte die Vernehmung von drei Verwaltungsratsmitgliedern sowie von vier Finanzbeamten keine neuen Erkenntnisse. Die vermeintliche Straftat wurde im Frühjahr 1993 begangen in Zusammenhang mit Yeboahs Vertragsverlängerung bei Eintracht Frankfurt.

Bei der Begründung seines Antrages ließ es Yebaohs Anwalt Thomas Kruppa beinahe auf einen Eklat ankommen. Mehrfach bezichtigte Kruppa die Mitangeklagten noch vor dem Ende der Beweisaufnahme der Schuld. Nach knapp einer Stunde wurde der Antrag von Staatsanwalt Jürgen Radke abgelehnt.

Wegen Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung sind der damalige Eintracht-Vizepräsident Bernd Hölzenbein, Ex-Schatzmeister Wolfgang Knispel und der damalige Yeboah-Berater Johannes van Berk mitangeklagt. Gegen Ex-Präsident Matthias Ohms und den ehemaligen Geschäftsführer Detlef Romeiko läuft ein Ermittlungsverfahren.

Von den drei am Mittwoch als Zeugen vernommenen, ehemaligen Verwaltungsräten, Ilse Bechthold, Jürgen Schlag und Peter Heinz, konnte sich nur Heinz an jene ominöse "Paket-Lösung" erinnern, mit der Yeboah 1993 weiter an die Eintracht gebunden worden war. Ein Darlehen in Höhe von einer Million Mark und ein Werbevertrag könnte damals die umstrittene Finanzierung zur Vertragsverlängerung gedeckt haben. "Sonst wäre der Spieler wohl nicht bei uns geblieben", erklärte Heinz.

Auch die Vernehmung der vier Finanzbeamten brachte wenig Klärendes in die verworrene Steueraffäre. Zwei Finanzbeamtinnen der zuständigen Behörde aus Hanau zeigten deutliche Gedächtnislücken. Ein Frankfurter Beamter erhärtete hingegen den Verdacht gegen van Berk. Der Beamte erklärte, dass aus seiner Erinnerung der ehemalige Yeboah-Berater das Geld erhalten habe.

(RPO Archiv)
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