Umstrittene Videobeweis-Entscheidung DFB weist Dresden-Protest gegen Spielwertung ab

Dresden · Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt 98 abgewiesen. Dresden hatte das Spiel 2:3 verloren, argumentierte aber, der Videoschiedsrichter habe beim nicht gegebenen 3:3 unberechtigterweise eingegriffen.

 Schiedsrichter Michael Bacher begutachtet das Tor zum 3:3 zwischen Dynamo Dresden und Darmstadt 98.

Schiedsrichter Michael Bacher begutachtet das Tor zum 3:3 zwischen Dynamo Dresden und Darmstadt 98.

Foto: dpa/Robert Michael

Der Club will nun in die nächste Instanz, die mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht gehen,

„Die Entscheidung des Schiedsrichters ist als Tatsachenentscheidung nicht anfechtbar. Es lässt sich auch kein Regelverstoß des Unparteiischen oder ein Fehler des Videoassistenten erkennen“, begründete Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Entscheidung.

Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte bei der Partie am 7. Februar in der 72. Spielminute den vermeintlichen Ausgleich erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner und Überprüfung des Referees Michael Bacher am Spielfeld wegen Abseits aberkannt wurde.

(ako/dpa)
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