Prozess um Ex-Spieler Bölstler Arminia verzichtet auf Berufung

Bielefeld · Drittligist Arminia Bielefeld hat nach einem brisanten Urteil auf die angekündigte Berufung verzichtet, sieht aber keinen für den Fußball gefährlichen Präzedenzfall. Der langjährige Bundesligist einigte sich mit seinem Ex-Spieler Manuel Bölstler außergerichtlich.

Der heute für Drittligist Karlsruher SC spielende Bölstler hatte geklagt, weil sein ursprünglich auf zwei Jahre ausgelegter Vertrag nach einer betreffenden Klausel durch den Abstieg in die dritte Liga gekündigt worden war. Das Arbeitsgericht Bielefeld gab ihm Recht und erklärte die Klausel für unwirksam. Es handele sich "um eine sogenannte unzulässige auflösende Bedingung, die das Beschäftigungsrisiko dem Arbeitnehmer aufbürde". Außerdem sei der Abstieg aus der zweiten Liga "als betriebsbedingter Grund anzusehen, der die außerordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen" könne. "Das ist kein Präzedenzfall, weil der Fall sehr komplex ist und in dieser Konstellation ein Sonderfall", sagte Arminia-Geschäftsführer Marcus Uhlig dem SID: "Die Verträge werden weiterhin so formuliert sein, dass sie für Liga A und B gelten, und da wird kein Gericht dagegen sprechen. In diesem Fall wurde ein Mustervertrag mit Individualvereinbarungen kombiniert, die nicht präzise formuliert waren. Das hat das ganze Chaos verursacht."

(sid/seeg)
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