Hochrisikospiele in der Bundesliga Vereine können an Polizeikosten beteiligt werden

Bremen · Fußballvereine können an den Polizeieinsatzkosten beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im konkreten Fall, der zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen verwiesen wurde, geht es demnach nur noch um die Höhe der Kosten.

 Randalierer zünden Pyrotechnik, die Polizei sichert das Spielfeld.

Randalierer zünden Pyrotechnik, die Polizei sichert das Spielfeld.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Fußball-Vereine können grundsätzlich an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Den konkreten Streitfall zwischen der Deutschen Fußball Liga und der Freien Hansestadt Bremen verwies es allerdings zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen, dort wird es allerdings nur noch um die Höhe der Kosten für die DFL gehen. In ihrem Urteil machten die Richter deutlich, dass die Klubs prinzipiell für die Kosten in die Pflicht genommen werden können.

Zunächst hatten viele Medien, darunter auch RP Online, unter Berufung auf Agenturen berichtet, der Fall sei komplett an das Oberverwaltungsgericht zurückgegangen. Mit Veröffentlichung des Urteils in der Langfassung wurde jedoch deutlich, dass es dabei nur noch um die Höhe der Kosten gehen soll - nicht um die grundsätzliche Entscheidung, wer diese Kosten tragen soll.

Reaktionen auf das Urteil zu Polizeikosten im Fußball
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Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Rauball fürchtet um Chancengleichheit in der Liga

„Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball unmittelbar nach der Entscheidung. Rauball fürchtet nach der Entscheidung um die Chancengleichheit in der Liga. Man habe in den vergangenen Tagen gelesen, dass die Innenminister von Bayern, Baden-Württemberg und auch Hessen ablehnen würden, diese Kosten den Vereinen in Rechnung zu stellen, sagte Rauball. „Wir haben also eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage möglicherweise angelangt.“

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fühlte sich in seiner Auffassung komplett bestätigt. „Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig“, sagte Mäurer.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier hatte betont, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Im Bremer Fall seien aber noch Detailfragen zu klären. Daher müssen sich die Richter in der Hansestadt nochmals mit der Frage befassen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlasse, müsse das Land Bremen klären. „Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern“, sagte Rauball.

Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro geschickt. Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.

Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Er hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollen.

Polizeigewerkschaft „sehr zufrieden“ mit Urteil

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, ist „sehr zufrieden“ damit, dass Fußball-Vereine an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden können. „Wir sehen die Entscheidung sehr positiv, weil die Gebühren für die DFL grundsätzlich als rechtens angesehen werden“, sagte der 62-Jährige der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Offen ist weiterhin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden. Bremen hatte der DFL schon sieben Gebührenbescheide zugestellt. „Es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Insofern ist das eine Entscheidung, die zu 100 Prozent auf unserer Seite steht“, sagte Mäurer.

Bayern sieht Klubs nicht in der Pflicht

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht keine zwingende Notwendigkeit für eine Kostenbeteiligung der Fußballvereine für Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen. „Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist und bleibt Kernaufgabe des Staates. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stehen hier nicht im Vordergrund“, sagte der CSU-Politiker. Bayern werde die Entscheidung der Leipziger Richter aber genau auswerten. Außerdem solle das Thema bei der Innenministerkonferenz im Juni diskutiert werden.

Für Bayern stehe fest: „Wir werden vor allem die Gewalttäter und Fußballrowdys, die die eigentlichen Verursacher eines hohen Polizeiaufwandes sind, verstärkt zur Kasse bitten“, betonte Herrmann.

Zudem fordere er mehr Engagement der Fußballvereine, selbst für mehr Sicherheit in den Stadien zu sorgen. „Es kann nicht sein, dass beispielsweise immer noch laufend Pyrotechnik gezündet wird. Das müssen die Vereine mit entsprechendem Ordnereinsatz und konsequenten Einlasskontrollen selbst viel besser in den Griff bekommen.“

Nach Ansicht Herrmanns müssten sich die Vereine auch noch klarer von Gewalttätern distanzieren und diese dauerhaft von Fußballspielen ausschließen. „Dann wäre auch weniger Polizei notwendig.“ Ziel sei es, die Polizeipräsenz in den Stadien soweit wie möglich zu senken. „Das würde die Einsatzbelastung der Polizei insgesamt senken.“

(dpa/old)
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