DFB-Pokal Osnabrück stimmt Urteil zu - Auslosung kann stattfinden

Osnabrück · Das abgebrochene Skandal-Spiel im DFB-Pokal in Osnabrück wird nicht wiederholt und zugunsten des Fußball-Zweitligisten RB Leipzig gewertet. Die Sachsen und auch der VfL akzeptierten das Urteil.

DFB-Pokal: Schiedsrichter wird von Wurfgeschoss verletzt
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Schiedsrichter wird von Wurfgeschoss verletzt

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Das Skandal-Spiel von Osnabrück wird nicht wiederholt: Fußball-Zweitligist RB Leipzig ist am grünen Tisch in die zweite Runde des DFB-Pokals eingezogen, nachdem sowohl die Sachsen als auch Drittligist VfL Osnabrück das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) akzeptierten.

"Im Interesse des Sports werden wir auf die Einlegung rechtlicher Mittel verzichten", sagte VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend am Freitagnachmittag auf einer Pressekonferenz. Ausdrücklich betreffe der Verzicht aber "nicht die sportrechtliche Strafe, da der DFB das Verfahren noch nicht eingeleitet hat", führte Wehlend aus. Der VfL wolle in dieser Frage "auf einer mündlichen Verhandlung bestehen".

Die am Montagabend in der 71. Minute vom Unparteiischen abgebrochene Partie der Sachsen beim drittklassigen VfL Osnabrück wird damit nachträglich 2:0 für Leipzig gewertet. Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) war von einem aus dem VfL-Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden und hatte dabei eine leichte Gehirnerschütterung erlitten.

Wegen des Feuerzeugwurfes ermittelt der DFB-Kontrollausschuss, der gegen Osnabrück aller Voraussicht nach eine Anklage vor dem Sportgericht erheben wird. Mindestens eine empfindliche Geldstrafe droht. Allerdings deutete der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, nach dem Verzicht ein Entgegenkommen an: "Die Tatsache, dass sie zugestimmt haben, ist ein bemerkenswerter Beitrag zum Fortgang das DFB-Pokal-Wettbewerbs." Das sei "sicher auch ein Strafminderungsgrund".

In seiner Urteilsbegründung hatte Lorenz noch erklärt: "Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich."

Die Verantwortlichen von RB akzeptierten das Urteil umgehend, wie ein Vereinssprecher am Freitagvormittag dem SID mitteilte - wobei sie auch keine rechtliche Handhabe für einen Einspruch hatten. Die Leipziger hatten am Morgen nach dem Skandal-Spiel von sich aus eine Neuauflage des Spiels angeboten, dies spielte bei der Urteilsfindung dann aber keine Rolle.

"Das ist als faire Geste zu werten, ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts. Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit", sagte Lorenz: "Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein. Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."

Auf den VfL, der sportlich gegen Leipzig überzeugt hatte, kommen zudem noch weitere Sanktionen zu. "Nach der Rechts- und Verfahrensordnung muss sich der VfL das Verhalten seiner Zuschauer anrechnen lassen und haftet für das Verhalten seiner Zuschauer.
Diese Verantwortung übernehmen wir", sagte Wehlend.

RB-Trainer und -Sportdirektor Ralf Rangnick hatte unabhängig von dem Vorfall in der 71. Minute schwere Vorwürfe erhoben. "Das ganze Spiel über flogen Feuerzeuge, Trinkbecher und andere Wurfgegenstände in Richtung unserer Spieler sowie unserer Auswechselspieler, die sich gerade warmliefen", hatte er gesagt.

Etwaige Strafzahlungen an den DFB will der VfL an den Täter weiterreichen - sollte dieser denn ermittelt werden. Noch hat die Polizeiinspektion Osnabrück offenbar keinen Verdächtigen im Visier, der Klub setzte am Donnerstag 5000 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters führen.

(sid)
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