Urteil des Schiedsgerichts Schweinfurt darf im DFB-Pokal auf Schalke spielen

München · Nach einem mehrwöchigen juristischen Gerangel darf wie ursprünglich geplant der 1. FC Schweinfurt 05 in der ersten Runde des DFB-Pokals gegen den Fußball-Bundesligisten Schalke 04 antreten.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Fabian Strauch

Dieses Urteil sprach am Dienstagabend das Nürnberger Schiedsgericht und bestätigte damit die Position des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV).

Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München hatte den Platz als bayerischer Vertreter in der ersten Hauptrunde im Zuge der Coronawirren eingefordert, wurde nun aber in die Schranken gewiesen. Denn die Schiedsgerichtsvereinbarung schließt einen folgenden Gang zu ordentlichen Gerichten aus. Gespielt wird nun am Dienstag, 3. November (16.30 Uhr/Sky).

"Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden", sagte der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier: "Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt. Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball."

BFV-Präsident Rainer Koch nahm kurz nach der Entscheidung via Facebook Stellung. "Der BFV steht für sportlich faire Regelungen. Das ist heute auch so gerichtlich bestätigt worden. Und das ist gut so", schrieb er: "Das wochenlange juristische Schauspiel ist final beendet. Und jetzt halten wir es mit Franz Beckenbauer: Geht's raus und spielt's Fußball."

Ursprünglich hätte Schweinfurts Duell mit den Schalkern am 13. September stattfinden sollen, zu diesem Spiel kam es jedoch nicht: Türkgücü war gegen die Meldung des Konkurrenten für den DFB-Pokal im einstweiligen Verfügungsverfahren vorgegangen.

Der BFV rief nun das Schiedsgericht in Nürnberg an, der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) bestätigte dessen Zuständigkeit. Am Montag folgte die mündliche Verhandlung, am Dienstag konnte das Urteil gesprochen werden.

(ako/dpa)
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