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DFB gewährt Dynamo Dresden Einspruchsfrist

Ausschluss aus DFB-PokalDFB gewährt Dynamo Dresden Einspruchsfrist

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem Zweitligisten Dynamo Dresden eine Einspruchsfristverlängerung bis zum 15. Februar gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal gewährt. Nach Medienberichten folgte der DFB damit einem Antrag der Dresdner. Dieser war damit begründet worden, dass nicht alle Vereinsgremien die notwendige Zeit zur Akteneinsicht hatten. Die eigentliche Einspruchsfrist wäre am kommenden Donnerstag abgelaufen. Dynamo hatte nach dem Urteil des DFB-Sportgerichtes provisorisch Berufung gegen den Pokalausschluss eingelegt, um in Ruhe das weitere Vorgehen prüfen zu können. Wegen Zuschauerausschreitungen im Spiel der 2. Pokalrunde bei Hannover 96 war Dynamo für die nächste Saison aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen worden. Nach den jüngsten Randalen bei der Bundesliga-Partie zwischen Bayer Leverkusen und Eintracht Frankfurt und den DFB-Reaktionen darauf hatten sich jedoch aus Dresdner Sicht neue Ansätze für einen erfolgreichen Gang vor das DFB-Bundesgericht ergeben. So hatte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz einen Punktabzug gegen die Eintracht mit der Begründung ausgeschlossen, man wolle nicht in einen sportlichen Wettbewerb eingreifen.