Anträge der Angeklagten abgewiesen Der Sommermärchen-Prozess beginnt

Bellinzona · In Abwesenheit der drei deutschen Angeklagten hat in der Schweiz der Sommermärchen-Prozess um dubiose Millionenzahlungen im Zuge der WM-Kandidatur 2006 begonnen.

 Theo Zwanziger, ehemaliger Präsident des DFB.

Theo Zwanziger, ehemaliger Präsident des DFB.

Foto: dpa/Boris Roessler

Die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) sowie der der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) hatten aus gesundheitlichen Gründen ihre Teilnahme vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona abgesagt. Der ehemalige Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA, Urs Linsi (70), erschien am Montag vor Gericht in seinem Heimatland.

Mit zweistündiger Verspätung eröffnete Richterin Sylvia Frei das Verfahren. Alle Anträge, darunter ein Gesuch Niersbachs, die Verhandlung wegen des Ausschlusses der Öffentlichkeit auszusetzen, wurden abgelehnt. Auch ein Antrag wegen Befangenheit der Staatsanwälte wurde abgewiesen.

Die früheren DFB-Funktionäre und Linsi sind wegen ungetreuer Geschäftsführung angeklagt. Sie sollen die Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom DFB an die FIFA im Jahr 2005 wissentlich falsch deklariert haben. Das Verfahren gegen den ehemaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer wurde bereits im Vorjahr wegen dessen Gesundheitszustands abgetrennt. Alle Angeklagten weisen alle Schuld zurück.

Warum die Angeklagten nicht erschienen, erklärte der Anwalt von Zwanziger, Beat Luginbühl, am Morgen vor dem Gerichtsgebäude. Sein Mandant habe sich einer Augenoperation unterziehen müssen und könne weder reisen noch genügend lesen. Zudem gehe es um das Coronavirus: „Die Personen würden sich einem untragbaren, einem lebensgefährlichen Risiko aussetzen. Das will niemand, auch nicht mein Klient.“ Wegen der Ausbreitung von Sars-CoV-2 findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Medienvertreter können den Prozess per Videoübertragung in einem Nebenraum verfolgen.

Luginbühl sagte: „Ein korrektes Verfahren kann bedeuten, dass der Prozess abgebrochen wird.“ Die beanstandete Tat - die Überweisung - verjährt am 27. April 2020. Wenn bis dahin kein Urteil gefällt ist, wird das Verfahren eingestellt.

(pabie/dpa)
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