NRW-Klubs vor maximal 300 Fans Laschet fordert einheitliche Zuschauer-Lösung

Düsseldorf · Die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen müssen sich in Geduld üben. Eine größere Zahl von Fans im Ligabetrieb ist laut Politik noch nicht in Sicht. Ministerpräsident Laschet fordert eine bundesweit einheitliche Zuschauer-Lösung im Profifußball.

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Foto: Dirk Päffgen

Die Sportvereine und Profi-Fußballclubs in Nordrhein-Westfalen müssen weiter Geduld aufbringen. Vorerst gibt es wenig Hoffnung auf Spiele vor einer größeren Anzahl von Zuschauern. Zunächst bleibt es bei der Vorgabe durch die am 1. September in Kraft getretene Corona-Schutzverordnung in NRW. Sie erlaubt nicht mehr als 300 Zuschauer. „Sportveranstaltungen mit über 300 Zuschauern sind aktuell nicht zulässig“, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Deutschen Presse-Agentur.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) pocht derweil auf eine gesamtdeutsche Lösung für Spiele mit Zuschauern in der Fußball-Bundesliga. In Düsseldorf kritisierte er am Freitag unfaire Sonderwege. Unter anderen hatte RB Leipzig von den örtlichen Behörden die Erlaubnis erhalten, das erste Saison-Heimspiel gegen den FSV Mainz 05 vor bis zu 8500 Zuschauern zu bestreiten.

„Natürlich ist das eine Wettbewerbsverzerrung, wenn in einem Stadion 8 000 Zuschauer sind und man einen Heimvorteil hat, und in einem anderen spielt man vor leeren Rängen. Man braucht in Deutschland vergleichbare Regeln“, sagte Laschet. Ähnlich hatte sich zuvor schon sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) geäußert.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) habe nun die Aufgabe, faire Lösungen für alle 18 Vereine zu erarbeiten. „Es ist jetzt schon ungut, dass eine Stadt es anders machen will“, kritisierte Laschet in Richtung Sachsen. Der Fußball habe eine „große Signalwirkung“.

In NRW bleibt es bei den Auflagen, dass die Veranstalter „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie die Rückverfolgbarkeit“ treffen müssen. Das ist in Paragraf 9 der Corona-Schutzverordnung NRW klar geregelt, die bis zum Ablauf des 15. September in Kraft ist.

Bereits an diesem Wochenende starten im Westen der Republik zahlreiche Amateurligen, die Fußball-Regionalliga West sowie die Frauen-Bundesligen im Fußball und Handball in ihren Spielbetrieb. Gerade der Amateursport liege ihm „besonders am Herzen“, betonte Laschet. Die Landesregierung sei aber auch im Gespräch mit anderen großen Sportverbänden. Nun starte die Regionalliga, für die derzeit generell die 300-Zuschauer-Obergrenze gelte. „Viele Regionalliga-Vereine bekommen keine Fernsehgelder“, stellte er fest. Die Frage, wie Zuschauereinnahmen für ihren Sport zu sichern seien, sei ebenso wichtig wie die Frage, ob die Bundesliga wieder vor Zuschauern spielen könne.

Klar ist, dass auch die zwischen dem 11. und 14. September in NRW stattfindenden DFB-Pokalspiele - alle mit Profi-Beteiligung - nach jetzigem Stand vor maximal 300 Fans ausgetragen werden können. Zuletzt gab es Irritationen, ob es dabei wirklich um Zuschauer oder Personen im Stadion geht.

Auch hier sorgt das Ministerium am Freitag für Klarheit: „Im Rahmen des Wettbewerbs sind Rundfunk-Produktionen (TV, Radio, Internet) und dazu auch der Zutritt zu der Wettbewerbsanlage gestattet.“ Daraus folge, dass „über 300 Zuschauer hinaus“ zusätzliche Personen auf der Anlage oder in der Halle sein dürfen. „Der Physiotherapeut einer Mannschaft ist kein Zuschauer, weil er seinen Beruf ausübt. Der TV-Redakteur ist kein Zuschauer, weil er für die TV-Produktion notwendig ist. Fanclub-Mitglieder oder Angehörige von Profispielern sind dagegen Zuschauer“, erläuterte der Sprecher. Für eine Sportveranstaltung mit maximal 300 Fans bedarf es keiner besonderen Genehmigung oder Abstimmung der lokalen Behörden mit dem Land.

Eine Besonderheit gilt für „Wettbewerbe in Profiligen“. Ob mit oder ohne Zuschauer - hier müssen die Clubs und Lizenzspielerabteilungen zusätzlich ein Infektionsschutzkonzept vorlegen, ergänzend zu der ohnehin notwendigen Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten. Zuständig für die Genehmigung sind die örtlichen Behörden, also die Städte mit ihren Gesundheitsämtern.

Da in anderen Bundesländern teils völlig andere Vorgaben gelten, ist eine Wettbewerbsgleichheit nicht in Sicht. Söder hatte sich nach dem virtuellen Treffen der 36 Profivereine der Deutschen Fußball Liga (DFL) skeptisch gezeigt, bald wieder eine größere Zuschauerzahl in die Stadien zu lassen. Die unterschiedliche Handhabung in den Ländern sieht Söder genauso kritisch wie Laschet: „Die Liga muss selbst überlegen, ob sie jetzt tatsächlich einen Flickenteppich will“, sagt er im Interview der Zeitungen der Funke Mediengruppe.

(dpa/old)
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