Uefa-Beschluss Neueinkäufe im Europapokal nicht spielberechtigt

Nyon · Bei der Fortsetzung der Champions League und Europa League im August dürfen die Clubs keine im Sommer neu verpflichteten Spieler einsetzen. Das beschloss das Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union UEFA bei seiner Sitzung am Mittwoch in Nyon.

 Timo Werner von Leipzig steht wohl vor einem Wechsel zum FC Chelsea.

Timo Werner von Leipzig steht wohl vor einem Wechsel zum FC Chelsea.

Foto: dpa/Hannibal Hanschke

Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel der FC Bayern München in der K.o.-Runde der Königsklasse den vom FC Schalke 04 verpflichteten Torwart Alexander Nübel nicht einsetzen darf. Auch Leroy Sané wäre im Falle eines Transfers von Manchester City nicht für die Münchner in der Champions League spielberechtigt, sehr wohl aber für die Citizens. Timo Werner dürfte, sofern er von RB Leipzig zum FC Chelsea wechseln sollte, nicht für die Blues im noch ausstehenden Achtelfinal-Rückspiel gegen die Bayern mitwirken.

Die Vereine dürfen allerdings drei Spieler zu ihrer Liste von 25 Akteuren hinzufügen, die sie vor Beginn der K.o.-Phase zu Jahresbeginn melden mussten. Diese Profis müssen aber schon in der Spielzeit 2019/20 für den Club aktiv gewesen sein.

Die Saison in der Champions League wird mit einem Finalturnier in Portugal beendet, mit dem Endspiel am 23. August in Lissabon. Die Entscheidung in der Europa League fällt mit K.o.-Duellen in Gelsenkirchen, Duisburg, Düsseldorf und Köln, wo am 21. August das Finale stattfinden wird.

(eh/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort