Vor Champions-League-Spiel in Moskau Bundespolizei stoppt 17 Bayer-Hooligans

Köln · Für 17 Anhänger von Bayer Leverkusen war die Reise zur Champions-League-Partie bei Lokomotive Moskau schon am Flughafen Köln/Bonn zu Ende. Die Bundespolizei ließ sie nicht ausreisen.

 Bundespolizisten am Flughafen (Symbolbild).

Bundespolizisten am Flughafen (Symbolbild).

Foto: dpa/Boris Roessler

Die Bundespolizei hat 17 Anhängern von Bundesligist Bayer Leverkusen am Flughafen Köln/Bonn die Ausreise zum Champions-League-Gruppenspiel bei Lokomotive Moskau am Dienstag (18.55 Uhr/Dazn) verweigert. Das teilte die Bundespolizei am Montag mit. Die Fußball-Fans waren „augenscheinlich Bayer 04 Leverkusen zuzuordnen“ hieß es in der Mitteilung.

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass alle 22 Personen aufgrund von Gewaltdelikten, die im Zusammenhang mit Fußballspielen stehen, hinreichend bekannt sind. Laut einer Gefahrenprognose gehe die Bundespolizei davon aus, dass 17 Personen im Zuge des Fußballspiels gewalttätige Auseinandersetzungen provozieren wollten. Daher hat die Bundespolizei den sogenannten Gewalttätern Sport die Ausreise nach Moskau untersagt. Den übrigen fünf Fans wurde die Ausreise nach Moskau gestattet.

Die Beamten stellten zudem die Reisedokumente der Anhänger sicher, um zu verhindern, dass die Fans auf einem anderen Weg nach Moskau zu der Partie gelangen.

Die Leverkusener Fanhilfe kritisierte die Entscheidung der Bundespolizei und hat ein „unfassbares Vorgehen“ beklagt. Den Beschluss soll das Polizeipräsidium Stuttgart getroffen haben. Im April war es bei der Bundesliga-Partie beim VfB Stuttgart zu Auseinandersetzungen der beiden Fanlager gekommen, die Stadionverbote zur Folge hatten. „Obwohl die Stadionverbote bereits auf Bewährung ausgesprochen wurden und die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wurde allen Beteiligten der Reisepass bis morgen 00:00 entzogen“, hieß es in einem Facebook-Post der „Kurvenhilfe Leverkusen“.

Erst am Montag hatte das Landgericht Frankfurt geurteilt, dass die Verweigerung der Ausreise für Hooligans zu Fußballspielen rechtens ist. Die Bundesrepublik Deutschland habe das Recht dazu, wenn ein deutscher Fan in der Vergangenheit im Rahmen von Fußballspielen erhebliche Gewaltdelikte begangen habe und dadurch Belange der BRD gefährdet würden. Ein Anhänger von SV Waldhof Mannheim hatte dagegen geklagt, weil ihm 2018 die Reise nach Zypern verweigert worden war. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt worden.

In einer ersten Fassung dieses Textes war wegen wegen einer missverständlichen Formulierung in einer Pressemitteilung der Bundespolizei von 22 Personen, denen die Ausreise verweigert wurde, die Rede. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

(eh)
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