DFB sperrt Hachinger Herzog für zwei Spiele Cardoso für drei Begegnungen suspendiert

Frankfurt/Main (dpa). Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) hat Hendrik Herzog vom Bundesligisten SpVgg Unterhaching vom Vorwurf der Tätlichkeit freigesprochen, den Abwehrspieler aber wegen unsportlichen Verhaltens für zwei Pflichtspiele bis zum 18. Februar gesperrt. Der Hamburger Rodolfo Esteban Cardoso wurde wegen rohen Spiels für drei Begegnungen gesperrt. Da der Argentinier bereits am 28. Januar die Rote Karte sah, ist er wie Herzog bis zum 18. Februar vom Spielbetrieb suspendiert.

Herzog war am 4. Februar im Heimspiel gegen Bayer Leverkusen nach einem Unterarmschlag in der 90. Minute gegen Paolo Rink des Feldes verwiesen worden. Für den stellvertretenden Kontrollausschuss- Vorsitzenden Heinz-Wilhelm Fink erfüllte der Schlag den Vorwurf der Tätlichkeit in einem leichteren Fall, da er nicht im Kampf um den Ball erfolgte. Fink forderte sogar vier Spiele Sperre. Doch das Sportgericht mochte sich nicht dieser Auffassung anschließen. "Wir haben uns die Sache nicht leicht gemacht. Der Feldverweis war sicher in Ordnung, denn die unkontrollierte Armbewegung war ein unsportliches Verhalten. Doch eine Tätlichkeit konnten wir nicht erkennen", erklärte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans-Hermann Menzel.

Durchsetzen konnte sich der Kontrollausschuss dagegen mit seinem Strafantrag gegen Cardoso. Er hatte am 28. Januar im Punktspiel gegen Hertha BSC nach einem Ballverlust den Griechen Kostas Konstantinidis ans Schienbein getreten. Die von Schiedsrichter Herbert Fandel als "heftig und rücksichtslos" eingestufte Aktion wertete das Sportgericht als rohes Spiel, das mit der Mindeststrafe von drei Wochen geahndet wurde.

(RPO Archiv)
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