Happy End in Steueraffäre? Uli Hoeneß kann auf Bewährung hoffen

München · Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß kann im Verfahren um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeblich auf ein mildes Urteil hoffen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will die Staatsanwaltschaft München II eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen. Zudem solle der 61-Jährige eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen.

Chronologie der Steueraffäre um Uli Hoeneß
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Foto: dpa, tha

Laut Spiegel könnte das Urteil deshalb so milde ausfallen, weil ein Großteil der rund 3,2 Millionen Euro Steuerschulden angeblich bereits verjährt ist. So sollen Steuern in Höhe von 2,3 Millionen Euro bereits vor mehr als fünf Jahren hinterzogen worden sein. Der strafrechtlich relevante Anteil betrüge dann nur 900.000 Euro und läge damit unter der Grenze von einer Million Euro. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass bei Steuerhinterziehung über diesem Betrag keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.

Hoeneß hatte Anfang des Jahres beim Finanzamt Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet. Diese soll aber nicht vollständig gewesen sein. Der Bayern-Präsident reichte eine zweite Selbstanzeige ein, da ermittelte die Staatsanwaltschaft aber bereits.

Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt.

(sid)
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