Aufsichtsrat von Bayern München Tritt Hoeneß nach dem Champions-League-Finale zurück?

München · Uli Hoeneß soll laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" wegen seiner Steueraffäre von wichtigen Aufsichtsräten des deutschen Rekordmeisters Bayern München zu einem vorübergehenden Rückzug als Aufsichtsratschef gedrängt werden.

Hoeneß-Zitate zur Steueraffäre
Infos

Hoeneß-Zitate zur Steueraffäre

Infos
Foto: dpa, geb nic

Der Präsident des FC Bayern soll demnach in der Sitzung des Gremiums am Montag eine Erklärung abgeben, nach dem Champions-League-Finale am 25. Mai gegen Borussia Dortmund in London sein Amt erst einmal ruhen zu lassen.

Die Großsponsoren der Münchner, schreibt der Spiegel in seiner Montagsausgabe, sollen sich in diesem Punkt einig sein. Sollte Hoeneß' Steueraffäre glimpflich ausgehen, könne der 61-Jährige in sein Amt zurückkehren. Voraussetzung sei eine Anerkennung der Selbstanzeige durch die Staatsanwaltschaft, heißt es.

Angst vor den Fans?

Die Konzernchefs Herbert Hainer (adidas), Martin Winterkorn (VW), Rupert Stadler (Audi) und Timotheus Höttges (Telekom) sollen sich laut Spiegel angeblich zunächst auf einen schnelleren Rückzug von Hoeneß verständigt haben. Der Einzug ins Endspiel habe jedoch ein Umdenken bewirkt, weil die Unternehmen fürchten sollen, den Zorn der Fans auf sich zu ziehen. Zudem vereinen adidas und Audi in der FC Bayern München AG nur 18,2 Prozent der Kapitalanteile auf sich und können Hoeneß daher nicht zum Rückzug zwingen.

Unterdessen sollen die Anwälte von Hoeneß nach Information der Bild am Sonntag an einem Deal mit der Staatsanwaltschaft arbeiten, um in dessen Steueraffäre eine Hauptverhandlung und eine drohende Gefängnisstrafe zu verhindern. Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich wollte dazu nicht konkret Stellung nehmen, Hoeneß' Verteidigung reagierte nicht auf Anfragen. "Zu Inhalten des Ermittlungsverfahrens äußern wir uns nicht, dazu gehören auch Gespräche mit den Verteidigern", sagte Heidenreich der BamS.

Kubicki: Deal "durchaus üblich"

Laut FDP-Politiker und Steueranwalt Wolfgang Kubicki seien solche strafmildernden Abkommen "durchaus üblich. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können außerhalb einer Hauptverhandlung das Verfahren beenden und sich dabei auch auf eine Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr einigen".

Andererseits könnte die Staatsanwaltschaft aber auch noch immer Hoeneß' Selbstanzeige anerkennen und den Fall samt Nach- und Zuschlagszahlung zu den Akten legen. Der Bayern-Boss hat dem Vernehmen nach inzwischen 3,2 Millionen Steuern zurückbezahlt.

(sid/can)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort