Kommentar zur Bestrafung von Mario Götze Schiedsrichter unter Schutz

Düsseldorf (RP). Typisch DFB-Sportgericht. Der Spruch gegen Mario Götze ist mal wieder ein halbgarer. Wenn der Dortmunder nachgetreten und in Richtung von Gegenspieler Hanno Balitsch gespuckt hätte – so wie es der DFB sieht – dann wäre das Maß von zwei Spielen Sperre und 10 000 Euro zu gering.

Bundesliga 11/12: Kadlec foult, Götze spuckt, Kehl schubst
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Düsseldorf (RP). Typisch DFB-Sportgericht. Der Spruch gegen Mario Götze ist mal wieder ein halbgarer. Wenn der Dortmunder nachgetreten und in Richtung von Gegenspieler Hanno Balitsch gespuckt hätte — so wie es der DFB sieht — dann wäre das Maß von zwei Spielen Sperre und 10 000 Euro zu gering.

Da Götze allerdings nichts Ernstes zu Last gelegt werden kann — so wie Balitsch und alle besonnenen Betrachter die Szene werten — dann ist jedes Spiel Sperre und jeder Cent Geldstrafe zu viel.

Das Sportgericht hat mit seinem Fehlurteil nur einem gedient: dem Schiedsrichter Wolfgang Stark. Denn mit einem Freispruch oder einer Sperre von nur einem Spiel hätte es die Autorität des Landshuters noch weiter geschwächt.

Stark hat die Hilfe des DFB nötig. Nach der Hinrunde 2010/11 wählten ihn die Bundesligaprofis zum schwächsten Schiedsrichter. Auch nach internationalen Einsätzen hagelt es regelmäßig berechtigte Kritik.

(RP)
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