Präsidium will Stellung beziehen DFL-Mitgliederversammlung ohne Beschlüsse bei 50+1-Frage

Frankfurt · Die Vereine im deutschen Profifußball streben bei der Anpassung der umstrittenen 50+1-Regel eine einvernehmliche Lösung an. Beschlüsse gab es am Mittwoch aber nicht.

 Die DFL hat keine Beschlüsse in der 50+1-Regel getroffen.

Die DFL hat keine Beschlüsse in der 50+1-Regel getroffen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Bei der Mitgliederversammlung der Bundesliga-Vereine wurden keine Beschlüsse über die 50+1-Regel getroffen. Das teilte die Deutschen Fußball-Liga am Mittwochnachmittag per Pressemitteilung mit. Die 36 Erst- und Zweitligaklubs haben sich zwar mit der Einschätzung des Bundeskartellamts beschäftigt, wollten oder konnten aber keine Ergebnisse erzielen.

„Vorgesehen ist, dass das DFL-Präsidium im nächsten Schritt zu der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts schriftlich gegenüber der Behörde Stellung nimmt“, schrieb die DFL in einer Mitteilung. „Das DFL-Präsidium wird sich dabei an der Zielsetzung des Antrags auf Grundlage der geltenden Satzung sowie dem im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 22. März 2018 ermittelten Meinungsbild orientieren.“

Vor drei Jahren hatte sich die Mehrheit der Mitglieder für den Erhalt der 50+1-Regel ausgesprochen. 18 Klubs stimmten damals dafür, vier dagegen. Der Rest enthielt sich in der Abstimmung. Nun will die DFL „kartellrechtskonforme Lösungsansätze“ entwickeln.

Vor einigen Wochen hatte das Bundeskartellamt entschieden, dass die 50+1-Regel nicht gegen Kartellrechte verstößt. Allerdings wurden die Ausnahmen der Bundesliga für den VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und die TSG Hoffenheim kritisiert. Das Bundeskartellamt hatte die DFL dazu aufgefordert, eine einheitliche Durchsetzung der 50+1-Regel zu gewährleisten.

Die 50+1-Regel gilt im deutschen Profi-Fußball und besagt, dass mindestens 51 Prozent einer Kapitalgesellschaft dem Mutterverein gehören muss. Damit soll das Investoren-Modell wie beispielsweise in England nicht möglich sein. Allerdings sind auch Ausnahmen möglich, wenn ein Investor mehr als 20 Jahre ununterbrochen und im großen Umfang Geld in einen Verein steckt. Dies wollte etwa Martin Kind bei Hannover 96 durchsetzen, weshalb am Ende das Kartellamt entscheiden musste.

(dör)
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